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_  ARCHIV 2014 aus Steuern & Recht

Dezember 2014

Mobilfunkverträge und Umsatzsteuer
30.12.2014

Mit Schreiben vom 04.12.2014 nimmt das BMF zu einem BFH Urteil Stellung, wonach der Vermittler eines Mobilfunkvertrages das kostenlos übergebene Mobilfunkgerät als Entgelt von dritter Seite behandeln muss. Bei der Provision, die der Vermittler vom Mobilfunkunternehmen erhält, handelt es sich nicht um Entgelt für eine Vermittlungsleistung, sondern Entgelt von dritter Seite für die Lieferung des Mobilfunkgerätes. Der Händler darf insbesondere keine Umsatzsteuer ausweisen.

Neue Lohnsteuertabellen für 2015
25.12.2014

Die Finanzverwaltung hat die neuen Lohnsteuertabellen und damit den maschinellen Programmablauf zur Berechnung der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bekannt gegeben. Die allgemeine und die besondere Lohnsteuer kann so in der Lohnabrechnung abgewickelt werden. Die geänderten Werte ergeben sich insbesondere durch den Einfluss des einkommensabhängigen Zusatzbeitrages, der ab 2015 in der Vorsorgepauschale berücksichtigt wird.

Ermäßigter Steuersatz für Hörbücher
23.12.2014

Die Finanzverwaltung nimmt mit Schreiben vom 01.12.2014 zum ermäßigten Steuersatz bei Hörbüchern Stellung, der ab 01.01.2015 eingeführt wird. Der ermäßigte Steuersatz setzt die Überlassung eines Speichermediums voraus. Dabei muss es sich um die Vermietung oder Übertragung eines körperlichen Gegenstandes handeln, z. B. Platten, Bänder, Smartcards oder andere intelligente Tonträger. Jugendgefährdende Medien sind vom ermäßigten Steuersatz ausgenommen.

Gutscheine an Arbeitnehmer
18.12.2014

Die Bundesregierung plant im Gesetzesentwurf zur Anpassung an den Zollkodex und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften die Abschaffung von Geschenkgutscheinen, wie z. B. Tankgutscheine an Arbeitnehmer. Im Gesetzesentwurf sollen die bisher möglichen Sachbezüge zu Barlohnleistungen unqualifiziert werden. Damit wäre die Anwendung der 44,00 Euro Freigrenze nicht mehr möglich. Derzeit wird allerdings zur geplanten Regelung zahlreiche Kritik entgegengebracht. Es ist nicht einleuchtend, weshalb nach Aussagen der Bundesregierung eine unangemessene Steuergestaltung vorliegen soll.

Voraussetzungen Vorsteuerabzug
16.12.2014

Der BFH bestätigt in seinem Urteil vom 28.08.2014, dass der Vorsteuerabzug nur in Höhe des Betrages möglich ist, der sich auch durch den Ausweis auf der Rechnung ergibt. Wurde zu wenig Umsatzsteuer ausgewiesen, ist dieser Betrag als Vorsteuer abzugsfähig. Zudem wird in diesem Urteil die Aussage bekräftigt, dass die unentgeltliche Überlassung an einen Gemeinschafter (gemeinsames Eigentum) in einer Bruchteilsgemeinschaft keine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinschaft begründet.

Mindestlohn - neue Aufzeichnungspflichten
11.12.2014

Neben der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns ab 01.01.2015 wird auch eine neue Aufzeichnungspflicht für Minijobber eingeführt. In einem Arbeitszeitnachweis ist Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit täglich zu dokumentieren. Dies gilt auch für kurzfristig Beschäftigte. Die Nachweise sind zwei Jahre lang aufzubewahren. Gehört das Unternehmen zu den Branchen, die eine Sofortmeldung durchführen müssen (z. B. Bau, Gastronomie), sind die Aufzeichnungspflichten bei allen Mitarbeitern verpflichtend.

Überlassung von Datenträgern an die Finanzverwaltung
09.12.2014

Die Finanzverwaltung hat eine Beschreibung der Datenträger herausgegeben, die im Falle einer Prüfung auf Anforderung überlassen werden müssen. Damit werden den Unternehmen Strukturinformationen für die Datenträgerüberlassung zur Verfügung gestellt. Neben den Ansprüchen zum Format und zur Datenschnittstelle zeigt die Verwaltung auch auf, wie die Datenstrukturen beschaffen sein müssen, damit eine Verarbeitung erfolgen kann. Hinweise zur besonderen digitalen Schnittstelle für die Lohnsteueraußenprüfung DLS sind dem Schreiben des BMF ebenfalls zu entnehmen.

Insolvenzgeldumlage nicht für WEG
04.12.2014

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes sind Wohnungseigentümergemein-schaften nicht verpflichtet, eine Insolvenzgeldumlage für ihre beschäftigten Arbeitnehmer zu entrichten. Die für die Vergangenheit zu Unrecht entrichteten Beträge können zurückgezahlt werden. Dazu ist kein förmlicher Erstattungsantrag erforderlich. Die Minijob-Zentrale gibt in derartigen Fällen Auskünfte zur Vorgehensweise.

Steuerermäßigung für Gewerbesteuerzahlungen
02.12.2014

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster ist die Gewerbesteuer betriebsbezogen und nicht personenbezogen zu ermitteln. Das entspricht auch der grundsätzlichen Ausgestaltung der Besteuerung über die Gewerbesteuer. Danach können aber auch die möglichen Anrechnungen auf die zu zahlende Einkommensteuer nur betriebsbezogen betrachtet werden. Die maximale Anrechnungsmöglichkeit ist mit dem Zahlungsbetrag für den jeweiligen Gewerbebetrieb begrenzt. Da eine Vielzahl von Fällen betroffen sind und die Sache einer grundsätzlichen Klärung bedarf, wurde Revision durch den BFH angeregt und zugelassen.


November 2014

Keine Betriebsausgabe bei Arbeitnehmer-Pkw
27.11.2014

Das FG weist die Klage eines Arbeitnehmers ab, bei dem der Betriebsausgabenabzug für einen überlassenen Pkw versagt wurde. Der überlassene Wagen wurde nicht nur privat genutzt, sondern auch im Rahmen des Gewerbebetriebes des Arbeitnehmers. Insofern entstehen dem Kläger keine Ausgaben im Gewerbebetrieb, weil die Kosten ja komplett vom Arbeitgeber getragen worden sind. Daran ändert auch nichts, dass in der Lohnabrechnung die Versteuerung mit der 1-Prozent-Methode erfolgt ist, da diese nur die privat durchgeführten Fahrten abdecken.

Ermäßigter Steuersatz für Nahrungsmittel
25.11.2014

Diätische Lebensmittel unterliegen dem Regelsteuersatz auch dann, wenn diese in flüssiger Form verabreicht werden, weil anderweitig Nahrung nicht mehr verabreicht werden kann. Wenn diese flüssigen Nahrungsmittel an Menschen mit Magensonden gegeben werden, unterliegt die Leistung ebenfalls nicht einer Steuerermäßigung. Der BFH sieht keine Möglichkeit, den ermäßigten Steuersatz anwenden zu können.

Übergangsfristen für Minijobs enden
20.11.2014

Ab dem 01.01.2013 wurden Minijobs mit einer erhöhten Betragsgrenze ausgestattet (450,00 EUR statt bisher 400,00 EUR). Dabei wurde auch eine Übergangsfrist für bestehende Arbeitsverhältnisse bis 31.12.2014 eingeführt. So bestand für Arbeitnehmer mit mehr als 400,00 EUR bis einschließlich 450,00 EUR weiterhin die Gleitzonenregelung in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Bei unverändert fortgeführten Beschäftigungsverhältnissen endet die Übergangsregelung, so dass ab dem 01.01.2015 zwingend eine Minijob-Beschäftigung anzunehmen ist. Der Arbeitnehmer führt einen rentenversicherungspflichtigen Minijob aus, kann sich aber auf Antrag von der Rentenversicherung befreien lassen.


Betriebsvorrichtung - ein Bauwerk?
18.11.2014

Sind Anlagen in das Bauwerk eingebaut, gehören diese nur dann zum Gebäude, wenn eine Funktion für das Bauwerk selbst durch die Anlage besteht. Bei Betriebsvorrichtungen ist in der Regel anzunehmen, dass diese eigenen Zwecken dienen. So ist die Anlage zur Herstellung von Reinraumbedingungen für den betrieblichen Produktionsvorgang nötig. Es handelt sich nach dem Urteil des BFH vom 28.08.2014 nicht um ein Bauwerksbestandteil. Betriebsvorrichtungen sind damit keine Bauwerke im Zusammenhang mit dem § 13 b UStG. Es liegen keine Bauleistungen vor.


Weihnachtsfeier als Betriebsveranstaltung
13.11.2014

Wie jedes Jahr sollte die Weihnachtsfeier so geplant werden, dass die Aufwendungen möglichst steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Dafür gilt eine 110,00 EUR Freigrenze (Bruttowert). Die gesamten Bruttoaufwendungen sind auf die teilnehmenden Arbeitnehmer zu verteilen und mit der Freigrenze zu vergleichen. Bei der Berechnung bleiben im Jahr 2014 die Aufwendungen der Kosten für den äußeren Rahmen außen vor, z. B. Miete für die Räumlichkeit. Auch teilnehmende Familienmitglieder werden nicht mehr bei den Aufwendungen mitgerechnet. Zu achten ist insbesondere darauf, dass eine Betriebsveranstaltung vorliegt, d.h. die Veranstaltung muss allen Arbeitnehmern offen stehen und die Arbeitnehmer sind die überwiegende Teilnehmergruppe.


Steuerschuldner bei Gutschriften
11.11.2014

Die Rechtsprechung bestätigt die Auffassung, wonach der eigentlich Leistende für den ausgestellten Gutschein und damit für ggf. unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer haftet. Der Gutschriftenempfänger muss derartigen Gutschriften widersprechen. Tut er dies nicht, muss er die Haftung in Kauf nehmen. Das Finanzgericht wies die Klage eines Kleinunternehmers ab, der die Haftung wegen unvollständiger Rechnungsangaben nicht als gegeben sah. Das FG Münster hat die Revision vor dem BFH zugelassen.


Mindestlohn 8,50 EUR ab 2015
06.11.2014

Jeder Arbeitnehmer hat ab 2015 Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 EUR die Stunde. Dazu gehören auch Minijobber. Vergütungsbestandteile, die die gewöhnliche Arbeitsleistung des Mitarbeiters umfassen, sind Bestandteil des Mindestlohns. Etwas anderes gilt, wenn Zulagen oder Zuschläge wegen besonderer Leistungen des Arbeitnehmers vergütet werden. Diese sind zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen. Eine einmal jährlich ausbezahlte Leistung ist nach den Vorgaben der Rechtsprechung nicht auf die übrigen 11 Monate umlegbar. Die Anrechnung von Sachbezügen macht im Bereich des Mindestlohns keinen Sinn. Ist die Mindestlohnbasis gewährleistet, steht es dem Arbeitgeber frei, ein leistungsbezogenes Vergütungssystem aufzunehmen.


Ermäßigter Steuersatz für Heilbäder
04.11.2014

Nach dem BMF-Schreiben vom 28.10.2014 weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass der ermäßigte Steuersatz für Leistungen ab dem 01.07.2015 nur noch zur Anwendung kommt, wenn es sich um ärztlich verordnete Leistungen im Sinne des Heilmittel Kataloges handelt. Liegen tatsächlich derartige Leistungen vor, ist sogar die ärztliche Verordnung zu vernachlässigen. Die Vorgaben werden auf den Internetseiten des gemeinsamen Bundesausschusses zum Herunterladen bereitgestellt. Damit ist der ermäßigte Steuersatz z. B. für Sauna nicht mehr möglich.


Oktober 2014

Lohnsteuer-Nachschau
30.10.2014

Mit ihrem Schreiben vom 16.10.2014 klärt die Finanzverwaltung Abläufe für die gesetzlich neu eingeführte Lohnsteuer-Nachschau. Es liegt keine Außenprüfung vor, weshalb es keiner Ankündigung oder Prüfungsanordnung bedarf. Der Steuerpflichtige ist zur Mitwirkung verpflichtet und muss dem Amtsträger Zugang zu den betrieblich genutzten Räumlichkeiten verschaffen. Ein Rechtsmittel ist nicht gegeben, es sei denn, es wird ein schriftlicher Verwaltungsakt erteilt. Dieser schriftliche Verwaltungsakt ist mit dem Rechtsmittel des Einspruchs anfechtbar.


Anforderungen an den Buchnachweis
28.10.2014

Nach dem Urteil des BFH vom 28.08.2014 kann ggf. die Verbuchung auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung dem Grunde nach zu einem Buchnachweis für die Ausfuhrlieferungen führen. Die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ist vom Unternehmer durch Belege und Aufzeichnungen nachzuweisen. Es kommt nach Auffassung des Gerichtes nicht darauf an, dass der Unternehmer ein zusätzliches Warenausgangsbuch führt oder dass die Buchführung im Allgemeinen ordnungsgemäß ist. Im Verfahren vor dem Finanzgericht könnten die Unterlagen durch Buchnachweise vervollständigt werden.


Firmenwagen beim Geschäftsführer
23.10.2014

Nach der Entscheidung des BFH vom 05.06.2014 sind Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht als unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern. Dies gilt auch im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers, der im Rahmen einer Organschaft derartige Fahrten durchführte. Dass die Heimfahrten auch privaten Charakter haben, konnte der BFH in solchen Fällen nicht bestätigen. Der Kläger suchte vielmehr als Organträger der GmbH seinen Betrieb (Einzelunternehmer) auf, um dort unternehmerisch tätig zu werden.


Steuerrechtliche Entscheidungen vom Bundesrat
21.10.2014

In der Sitzung vom 10.10.2014 hat der Bundesrat sich mit steuerlich relevanten Sachverhalten auseinandergesetzt. Im Gesetz zur Freizügigkeit/EU wurde zugestimmt, dass die Angabe der Identifikationsnummer für den Bezug von Kindergeld relevant wird. Neben weiteren Änderungen zum Fremdvergleichsgrundsatz zwischen ausländischen Betriebsstätten wurde auch den neuen Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 zugestimmt. Damit können ab 2015 u. a. Geschenke aus besonderem persönlichen Anlass mit bis zu 60,- EUR an die Arbeitnehmer in Form von Sachgeschenken ausgegeben werden.


Neue Vorsorgepauschale ab 2015
16.10.2014

Ab 2015 werden die Krankenkassen einen einkommensbezogenen Zusatzbeitrag erheben. Durch gesetzliche Regelung erfolgt jedoch die steuerliche Berücksichtigung bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren. Die Vorsorgepauschale, die bereits in der Lohnabrechnung berücksichtigt wird, wurde dementsprechend angepasst. Der Steuerabzug bei der Lohnabrechnung wird diesen Zusatzbeitrag bereits beinhalten.


Neue Arbeitshilfe für Gebäude
14.10.2014

Die Finanzverwaltung hat ihre Arbeitshilfe zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises bei Gebäuden überarbeitet und mit Schreiben vom 23.09.2014 neu veröffentlicht. Die Arbeitshilfe wird als xls-Datei zur Verfügung gestellt und kann als Berechnungshilfe für bebaute Grundstücke genutzt werden. Zusätzlich kann eine Anleitung für die Berechnung benutzt werden.


Grenzbetrag für Lohnsteueranmeldung
09.10.2014

Ab 2015 steigt der Grenzbetrag für die Abgabe der jährlichen Lohnsteueranmeldung. Durch das Kroatien-Anpassungsgesetz wurde der bisherige Grenzbetrag von 1.000,00 EUR auf 1.080,00 EUR angehoben. Damit wollte der Gesetzgeber auf die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 450,00 EUR reagieren. Die dort ggf. in Einzelfällen abzuführende Pauschalsteuer in Höhe von 20 % sollte so nicht zur Umstellung auf eine vierteljährliche Abgabe führen.


Freibeträge bei der Erbschaftsteuer
07.10.2014

Die derzeit festgelegten Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind nach Auffassung des EuGH europarechtswidrig. Der EuGH bemängelt in seinem Urteil vom 04.09.2014, dass Gebietsfremde beim Erwerb von Grundstücken höher besteuert werden als Inländer. Damit wird eine Wertminderung des Nachlasses oder der Schenkung bewirkt, was gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Die deutschen Rechtsvorschriften müssen daher geändert werden.


Pauschbeträge für Sachentnahmewerte
07.10.2014

Der vom Finanzgericht entschiedene Fall ist beim BFH zur weiteren Überprüfung anhängig. Im vorliegenden Sachverhalt wurden Pauschbeträge für Sachentnahmen durch die Betriebsprüfung festgesetzt, die die tatsächlichen Werte überschritten haben. Der Wareneinsatz zu 19 % lag unter den anzusetzenden pauschalen Werten, was die Kläger so nicht hinnehmen wollten. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass in solchen Fällen der Wareneinsatz zu 7 % aufgezehrt werden muss. Das letzte Wort hat der BFH.


Neue Sachbezugswerte 2015
02.10.2014

Nach dem Entwurf der Siebten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 04.08.2014 sollen ab 01.01.2015 folgende voraussichtlichen Sachbezugswerte gelten:

Verpflegung:
gesamt mtl. 229 € (2014: 229 €)
Frühstück mtl. 49 € (1,63 €/tägl.)
Mittag- oder Abendessen mtl. 90 € (3,00 €/tägl.)

Unterkunft:
mtl. 229 € (2014: 221 €)
(3,92 €/qm, einfache Ausstattung 3,20 €/qm)


September 2014

Erhöhte Absetzungen
30.09.2014

Erhöhte Absetzungen nach § 7 h EStG sind nach dem Urteil des BFH vom 06.05.2014 nur ansetzbar, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Voraussetzungen dazu objektbezogen bescheinigt. Den Finanzbehörden ist es nicht möglich zu überprüfen, ob die Maßnahmen auch wirklich durchgeführt wurden. Dazu fehlt es nach Aussage des Gerichtes auch schon an der Sachkunde. Eine auf das ganze Objekt bezogene Bescheinigung reicht aber damit nicht aus, um die durchgeführten Maßnahmen in der einzelnen Eigentumswohnung nachweisen zu können.


Lohnsteuerbescheinigung ab 2015
25.09.2014

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 15.09.2014 die Einzelheiten zur Ausstellung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ab 2015 bekannt gegeben. Die Lohnsteuerbescheinigung ist grundsätzlich bis zum 28.02. des Folgejahres an die Finanzverwaltung elektronisch zu übermitteln. Die Übermittlung ist in authentifizierter Form durchzuführen. Unter www.elster.de sind ausführliche Informationen über das Verfahren, die Authentifizierung usw. erhältlich.


Mindestlohn in der Pflege steigt
18.09.2014

Das BMAS hat bekannt gegeben, dass man sich auf einen neuen Mindestlohn bei der Pflege geeinigt hat. Ab 01. Januar 2015 soll der Mindestlohn auf 9,40 EUR/Stunde in den alten Bundesländern und auf 8,65 EUR in den neuen Bundesländern steigen. In den Folgejahren soll eine weitere Steigerung bis zum Januar 2017 erfolgen. Zudem wird der Kreis derer, der in den Mindestlohn für Pflegeberufe einbezogen wird, ab Oktober 2015 erweitert. Die in Pflegediensten beschäftigten Betreuer dementer Personen, Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte werden dann auch vom vorgeschriebenen Mindestlohn für Pflegedienste profitieren können.


BFH zur Pensionszusage
16.09.2014

Wieder hat der BFH eine verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Ausscheiden des Gesellschafter-Geschäftsführers angenommen. In Urteilsfall hatte der beherrschende Gesellschafter durch vorzeitiges Ausscheiden eine verdeckte Gewinnausschüttung für die jährlichen Zuführungen zur Rückstellung der Pensionszusage ausgelöst. Der Versorgungsvertrag sei nicht wie vereinbart durchgeführt worden, da die Zusage aufgrund der Erdienbarkeit von mindestens 10 Jahren auf das 68. Lebensjahr zugesagt wurde und der Gesellschafter-Geschäftsführer bereits mit 63 Jahren ausgeschieden war.


Rückzahlung von Fortbildungskosten
11.09.2014

Das BAG hat zugunsten des Klägers entschieden, dass die vereinbarte Rückzahlung von Fortbildungskosten nicht in jedem Fall durch den Arbeitgeber durchsetzbar ist. Der Arbeitnehmer hatte mit dem Arbeitgeber einen Vertrag über eine Fortbildungsmaßnahme geschlossen, der im Falle der vorzeitigen Kündigung eine Rückzahlungsklausel enthielt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers machte der Arbeitgeber die diesbezüglichen Ansprüche geltend. Das BAG bestätigte mit dem neueren Urteil die strenge Rechtsauffassung, wonach derartige Klauseln unwirksam sind und nur in absoluten Ausnahmefällen zur tatsächlichen Durchsetzung des Anspruches des Arbeitgebers führen können. Aufgrund der praktisch nur schwer leistenden Anforderungen stellen derartige Klauseln ein hohes Unternehmensrisiko dar.


BFH zum Umsatzschlüssel
09.09.2014

Der BFH hat am 27.08.2014 sein Urteil zur Anwendung des Umsatzschlüssels für die Aufteilung von Vorsteuern bei Gebäuden veröffentlicht. Das oberste Gericht kommt zur Überzeugung, dass grundsätzlich die Anwendung des Flächenschlüssels bei Gebäuden maßgeblich ist. Bei bestimmten Einzelfällen aber ist auch eine andere Aufteilung möglich. Dazu müssen im Einzelfall aber erhebliche Unterschiede bei der Ausstattung der Räume, die zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden, bestehen (Urteil vom 03.07.2014). Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und unterschiedlicher Rechtsauffassungen hat der BFH die Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt.


Minijobber und Rentenversicherung
04.09.2014

Nach einer Erhebung der Minijobzentrale zahlt rund jeder Fünfte eigene Beiträge zur Rentenversicherung ein. Damit ist im Vergleich zum Vorjahr der Datenerhebung eine Steigerung zu verzeichnen. Generell haben die Anmeldungen in den Privathaushalten deutlich zugelegt. Die Frauenquote ist allerdings hier vorherrschend mit 91,4 %. Die Gesamtzahl der Minijobber in Deutschland liegt zum Stichtag 31.12.2013 bei 7,12 Millionen.


Schwimmunterricht umsatzsteuerfrei
02.09.2014

Nach einem Urteil des BFH vom 05.06.2014 kann der von einem Privatlehrer erteilte Schwimmunterricht umsatzsteuerfrei sein. Dies ergibt sich aus europäischem Recht, was dem nationalen deutschen Recht aber widerspricht. Der Kläger hatte sich für seine betriebene Schwimmschule auf die Umsatzsteuerfreiheit für Schwimmkurse und Wassergymnastik berufen, die überwiegend von Physiotherapeuten als Arbeitnehmer geleitet wurden. Das von den Kursteilnehmern entrichtete Entgelt, das auch das Eintrittsgeld für die Hallenbadbenutzung enthalten hatte, wurde unter den vorliegenden Gegebenheiten als umsatzsteuerfrei eingestuft.


August 2014

Minijobzentrale weist auf Mindestlohn hin
26.08.2014

Der neue Mindestlohn mit 8,50 EUR die Stunde ist grundsätzlich ab 01.01.2015 für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren bindend. Ausgenommen sind Auszubildende. Auch bei den als Minijobber beschäftigen kommt der neue Mindestlohn zur Anwendung, egal ob diese im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt beschäftigt werden. Für Praktikanten gibt es besondere Vorgaben, die mit einer Dreimonatsfrist verknüpft sind. Der neue Mindestlohn ist zunächst bis 01.01.2017 festgelegt.


Umsatzsteuerbefreiung für die Ausfuhr
26.08.2014

Mit Schreiben vom 12.08.2014 hat die Finanzverwaltung ein Merkblatt zu Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr bekannt gegeben. Das Schreiben beinhaltet auch Vordrucke, die im Zusammenhang verwendet werden sollen. Die neuen Vordrucke für Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen ersetzen die bisherigen Vordruckmuster und sind ausschließlich zu verwenden.


Darlehen an den Arbeitgeber
21.08.2014

Der Verlust der Darlehensforderung des Arbeitnehmers kann nach dem Urteil des BFH vom 11.04.2014 nicht allein deshalb als Werbungskosten abgezogen werden, weil die Bank dem Arbeitgeber kein Darlehen mehr gibt. Dies ist lediglich ein Indiz. Für den Werbungskostenabzug ist vielmehr ausschlaggebend, dass dem Arbeitnehmer ihm tatsächlich zustehender Arbeitslohn durch z. B. Insolvenz des Arbeitgebers ausfällt. Wurde das Darlehen durch eine Gehaltsumwandlung gestaltet, liegt bei Ausfall des Darlehens der Verlust der Entlohnung des Arbeitnehmers vor, so dass der Ausfall als Werbungskosten angesetzt werden kann.


Teilwertabschreibungen
19.08.2014

Mit Schreiben vom 16.07.2014 hat sich die Finanzverwaltung aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsprechung des BFH zu den Grundsätzen einer Teilwertabschreibung am Bilanzstichtag geäußert. Dabei betont die Finanzverwaltung, dass eine Abschreibung zum Teilwert nur unter Berücksichtigung von Kursentwicklungen möglich ist. Nur dann kann eine dauerhafte Wertminderung aus Sicht der Finanzverwaltung angenommen werden. Dies steht jedoch im Gegensatz zu der Rechtsprechung des BFH, der dagegen ausdrücklich betont hat, dass es auf die Kursentwicklung zum Bilanzstichtag nicht ankommen kann.


Besteuerung von Abfindungszahlungen
14.08.2014

Der BFH hatte in seinem Urteil vom 24.07.2014 zu entscheiden, ob Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Recht zur Besteuerung an Abfindungszahlungen grundsätzlich zusteht. Der in Frankreich beschäftigte Arbeitnehmer hat von seinem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber eine Abfindung erhalten (Tätigkeitsstaat). Diese wollte das deutsche Finanzamt als Ansässigkeitsstaat der Versteuerung zuführen. Das oberste Gericht legte in seiner Entscheidung jedoch dar, dass Deutschland im vorliegenden Fall kein Besteuerungsrecht hat und somit die Zahlung nicht als Arbeitslohn in Deutschland zu erfassen ist.


Neues Schreiben zu Bauleistungen
12.08.2014

Die Finanzverwaltung hat in einem dritten Schreiben vom 31.07.2014 erneut zu den Neuerungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen Stellung genommen. Dabei geht es um die Abwicklung der Anträge vorwiegend von Bauträgern, die sich auch rückwirkend auf die Neuregelung berufen können und so die entrichtete Steuer nach § 13 b UStG von der Finanzverwaltung zurück fordern können. Dabei ist auch eine Abtretung der Umsatzsteuer zwischen den Beteiligten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Finanzverwaltung weist jedoch auch darauf hin, dass die bisher vereinbarte Nettorechnung für Leistungen bis zum 14.02.2014 beibehalten werden kann, soweit sich die Unternehmer darüber einig sind.



Juli 2014

Fahrtkosten im Ausbildungsdienstverhältnis
31.07.2014

Nach dem Urteil des BFH vom 10.04.2014 hat ein Auszubildender auch dann eine regelmäßige Arbeitsstätte aufgesucht, wenn er die Berufsfachschule besucht, deren Träger der Arbeitgeber ist und die sich auf demselben Gelände wie der Ausbildungsbetrieb befindet. Damit kommt es nur zum Ansatz der Entfernungspauschale, ein Fall des Reisekostenrechts liegt nicht vor. Besucht der Azubi dagegen eine Lerngemeinschaft, ist keine regelmäßige Arbeitsstätte gegeben. Dies ist auch dann nicht der Fall, wenn sich die Wohnung des anderen Teilnehmers der Lerngemeinschaft auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers (Wohnheim) befindet.


Arbeitnehmereigenschaft bei Schwangerschaft
24.07.2014

Der europäische Gerichtshof nimmt zur Arbeitnehmereigenschaft einer Frau Stellung, die aufgrund der Belastung die Tätigkeit während Schwangerschaft und nach der Geburt aufgibt. Im Urteil von 19.06.2014 bestimmt der EuGH, dass diese die Eigenschaft als Arbeitnehmerin und damit die in Verbindung stehenden Einkommensbeihilfen beibehalten kann. Innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach der Geburt des Kindes ist es jedoch erforderlich, dass die Beschäftigung wieder aufgenommen wird oder eine andere Stelle gefunden werden kann. Der angemessene Zeitraum muss im Einzelfall von der zuständigen nationalen Gerichtsbarkeit festgestellt werden.


Führen des Fahrtenbuches
17.07.2014

Strittig war, ob auch unterjährig die Methode zur Besteuerung der Firmenwagennutzung gewechselt werden kann. Die Privatnutzung des durch den Arbeitgeber überlassenen Dienstwagens kann entweder nach der 1-Prozent-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden. Die Finanzverwaltung lehnte den Übergang während des Kalenderjahres bislang ab. Der BFH hat in seinem Urteil vom 20.03.2014 entschieden, dass die Fahrtenbuchmethode nur dann zur Anwendung kommen kann, wenn das zugrunde liegende Fahrtenbuch mindestens für den ganzen Veranlagungszeitraum geführt wird. Damit ist für ein und dasselbe Fahrzeug ein Wechsel während des Jahres unzulässig.


Grundsätze der GoBD
15.07.2014

Die Finanzverwaltung hat aufgrund enormer Kritik den zweiten Entwurf zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und zum Datenzugriff (GoBD) überarbeitet. Dabei wurden etliche Veränderungen und Abmilderungen gegenüber den bestehenden Entwürfen vorgenommen. An zahlreichen Stellen wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeführt und von den bisher starren Fristen eine gelockerte Auffassung vorgestellt. Derzeit wird das Ergebnis des Entwurfes mit den beteiligten Verbänden erörtert.


Urlaubsanspruch bei Minijobbern
10.07.2014

Die Minijobzentrale weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass auch im Minijob ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub besteht. Der gesetzliche Urlaubsanspruch muss auf die vereinbarten wöchentlichen Werktage umgerechnet werden (ausgehend von einem Anspruch von 24 Tagen bei einer Sechs-Tage-Woche). Bei einer Fünf-Arbeitstage-Woche stehen dem Minijobber 20 Urlaubstage zu, auch wenn er an diesen fünf Tagen nur stundenweise arbeitet. Wird z. B. nur an zwei Werktagen die Woche gearbeitet, reduziert sich der Urlaubsanspruch auf acht Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch kann jedoch höher ausfallen, wenn der Arbeitgeber den vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern einen längeren Jahresurlaub gewährt.


Vorsteueraufteilung bei Gebäuden
08.07.2014

Bei Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes wird die Vorsteuer grundsätzlich nach dem Verhältnis der genutzten Flächen aufgeteilt (Flächenschlüssel). Durch das Urteil vom 07.05.2014 wurde diese Auffassung durch den BFH präzisiert und zum Teil geändert. Nach Auffassung des obersten Gerichtes kann auch der Umsatzschlüssel in Betracht kommen, d. h. dass nach dem Verhältnis der Miete aufgeteilt werden kann. Liegen erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der zu verschiedenen Zwecken genutzten Räumlichkeiten vor, ist der Umsatzschlüssel im Einzelfall zur Ermittlung der Vorsteuer als sachdienlicher anzusehen. Erhebliche Unterschiede sind in der Höhe der Räume, Dicke der Wände und der Innenausstattung zu sehen.


Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
03.07.2014

Mit dem 30.06.2014 endet die Übergangsfrist, d. h. die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch Arbeitgeber ist nach Ablauf dieses Datums verpflichtend. Bisher konnten die bereits abgerufenen ELStAM-Daten noch zurückgestellt werden. Obwohl die Regelung spätestens seit Dezember 2013 zur Anwendung gebracht werden muss, konnte noch innerhalb einer Übergangsfrist von sechs Monaten mit Papier weiter abgerechnet werden. Über den 30.06.2014 hinaus ist jedoch die zwingende Anwendung der abgerufenen ElStAM-Daten gegeben. Eine weitere Übergangsfrist ist nicht möglich.


Bordverpflegung ist wo steuerpflichtig?
01.07.2014

Nach dem Urteil des BFH vom 27.02.2014 sind Zusatzleistungen an Bord, wie Snacks, Süßigkeiten und Getränke am Abgangsort des Flugzeuges zu versteuern. Wenn Waren an Bord eines Flugzeuges bei Flügen innerhalb der EU geliefert werden, ist der Abgangsort des Flugzeuges der anzuwendende Leistungsort. Der BFH entgegnet damit ausdrücklich der Auffassung, dass eine Nebenleistung zur Beförderungsleistung gegeben sein könnte; es liegen eigenständig zu beurteilende Leistungen vor. Bei Flügen in das Drittland sind allerdings die Leistungen nicht steuerbar, wenn sie erst nach Verlassen des deutschen Luftraumes erbracht werden.






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                      (Quelle: www.bbh.de)
* Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung.
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Titelfoto von Rainer Sturm / pixelio.de