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_  ARCHIV 2017 aus Steuern & Recht

Dezember 2017

Umsatzsteuer: Aufbau eines Strukturbetriebs
25.12.2017

Der BFH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass für bestimmte Leistungen im Bereich der Versicherungsvermittlung keine Steuerfreiheit gegeben ist. Die einhergehende Betreuung, Schulung und Überwachung von Versicherungsvertretern sind Leistungen, die typischerweise mit dem Aufbau und der Aufrechterhaltung eines Strukturbetriebs zu tun haben. Dazu gehören auch Festsetzung und Auszahlung von Provisionen sowie das Halten von Kontakten zu den Versicherungsvertretern. Die Steuerfreiheit kommt für diese Leistungen nicht zur Anwendung.

Besteuerung von Zeitwertkonten
25.12.2017

Ein in ein Zeitwertkonto eingestellter Arbeitslohn wird erst bei Auszahlung versteuert. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Der Kläger wollte die Besteuerung laufend, d. H. mit Einstellung in das Zeitwertkonto vornehmen. Wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung ist nun Revision beim BFH dazu anhängig.

Verspätungszuschlag nach neuem Recht
18.12.2017

Im Urteilsfall wurde von der zuständigen Finanzbehörde der Verspätungszuschlag bereits nach neuer, durch das Steuermodernisierungsgesetz vorgegebener Methodik festgesetzt. Das Finanzamt begründete die Festsetzung mit der in der Abgabenordnung im derzeitigen Recht vorgegebenen Ermessenshandlung. Dies hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein als unzutreffend erachtet. Eine ermessensgerechte Ausübung der Festsetzung sei nicht gegeben, wenn eine noch nicht gültige Rechtslage zur Anwendung gebracht werde. Das Steuermodernisierungsgesetz regelt die Festsetzung des Verspätungszuschlages ab Veranlagungszeiträume 2017 neu. Für zurückliegende Veranlagungsjahre gelten die Bestimmungen, wonach der Verspätungszuschlag ermessensgerecht mit max. 10 Prozent im Einzelfall festgesetzt werden kann.

Pensionszusage Teilzeit
18.12.2017

Zur Auswirkung einer Deckelungsregelung auf den Pensionsanspruch bei Übergang in Teilzeitbeschäftigung nach Vollendung des 65. Lebensjahres hat das FG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 04.07.2017 entschieden (Az. 1 K 201/14 – nrkr, BFH I R 56/17). Das Gericht hatte erkannt, dass der Pensionsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht durch eine in der Pensionszusage enthaltene Obergrenze auf 75% der reduzieren (Teilzeit-)Bezüge gedeckelt ist, wenn dieser die ihm zugesagte Pension bereits erdient hat und er anschließend mit einem neuen Geschäftsführeranstellungsvertrag in Teilzeit zu reduzierten Bezügen weiterarbeitet. Außerdem sei eine Vertragsklausel, wonach Pensionsleistungen der Gesellschaft erst dann erbracht werden, wenn der Ges.-Geschäftsführer keine Gehaltszahlungen oder entsprechende Zahlungen von der Gesellschaft mehr erhält, dahingehend auszulegen, dass ein bereits erdienter Pensionsanspruch lediglich im Umfang des tatsächlich gezahlten (Teilzeit-)Gehalts aufgeschoben sei.

EU-weites vereinfachtes Importverfahren
11.12.2017

Ab Oktober 2017 wurde ein vereinfachtes Importzollsystem gestartet. Ein elektronisches System erlaubt den vereinfachten Import von verschiedenen Waren. Damit wird es Unternehmen erleichtert, eine Importerlaubnis zu bekommen und die Waren gelangen billiger und schneller zum Verbraucher. Im online-Portal "EU Trader Portal" wird es Händlern ermöglicht, 22 verschiedene Zollanträge zu stellen. Die Sicherheit wurde im Vergleich zu den bisherigen Systemen erhöht. Importeure aus allen Mitgliedstaaten können das System nutzen, so können die Informationen zwischen den beteiligten Zollbehörden ausgetauscht werden.

Lohnsteuerbescheinigung 2018
11.12.2017

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht (Anlage zum BMF Schreiben vom 27.09.2017). Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben zu beachten.

Tätigkeit als Personalberater
04.12.2017

Die Tätigkeit als Personalberater unterliegt der Gewerbesteuer, so das FG Köln mit Urteil vom 26.07.2017 (Az. 3 K 1384/14). Auch ein freier Beruf erfüllt grundsätzlich die Merkmale eines Gewerbebetriebes (Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht usw.). Dieser unterliegt nur dann nicht der Gewerbesteuerpflicht, wenn er die Merkmale des § 18 EStG aufweist. Die Feststellungslast für das Vorliegen eines freien Berufs trägt der Steuerpflichtige. Letztendlich zielt die Tätigkeit als Personalberater auf eine erfolgreiche Personalvermittlung ab und stellt sich damit als maklerähnlich und somit gewerblich dar.

Umlage U2 auch für freie Mitarbeiter
04.12.2017

Das BSG gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Umlage U2 ggf. auch bei freien Mitarbeitern erhoben werden muss. Im Urteilsfall ging es um Rundfunkanstalten, die die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen zu entrichten haben, selbst wenn diese Personen arbeitsrechtlich als freie Mitarbeiter einzustufen sind. Der Beklagte durfte im Urteilsfall die zugrundeliegenden Beträge aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands durch Einzelermittlung schätzen.

November 2017

Schwimmschule: umsatzsteuerfreie Umsätze
27.11.2017

Am Erlernen der Schwimmfähigkeit besteht nach Auffassung des zuständigen Finanzgerichts ein großes Gemeinwohlinteresse. Deshalb wird auch an Schulen diese Fähigkeit unterrichtet. Für die Anwendung der Steuerbefreiung ist es nicht maßgeblich, ob der Privatlehrer die Tätigkeit auch durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer ausführen lässt. Der Kläger verfügte nicht über eine Krankenkassenzulassung, die Kassen erstatteten dennoch die Kursgebühren, weil sie die Kurse als Leistungen zur Prävention ansahen. Die nachträglich festgesetzte Steuer durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung sah das Gericht als nicht rechtens an. Unter Berufen auf die Mehrwertsteuerrichtlinie wurden die Schwimmkurse steuerfrei gestellt.

Beitragsbemessungsgrenzen für Krankenversicherung steigen
27.11.2017

Ab 2018 werden neue Beitragsbemessungsgrenzen zur Anwendung kommen. Da die Löhne 2018 wieder gestiegen sind, kommt eine neue BBG für die Krankenversicherung zur Anwendung. Die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bundeseinheitlich ab 2018 = 59.400 EUR. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 53.100 EUR. Wer über den Pflichtgrenzen hinaus verdient, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Wirtschaftsüberlassungsvertrag
20.11.2017

Nach der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG können auf einem Wirtschaftsüber-lassungsvertrag beruhende Leistungen des Nutzungsberechtigten an den Überlassenden als Betriebsausgaben abziehbar sein. Wenn einzelne Regelungen in einem solchen Vertrag nach Fremdvergleichsgrundsätzen nicht anzuerkennen sind, führt dies nicht ohne weiteres dazu, dass dem gesamten Vertrag die steuerliche Anerkennung versagt wird. Eine solche Rechtsfolge darf nur gezogen werden, wenn einem Fremdvergleich nicht standhaltende Regelung ein derartiges Gewicht zukomme, dass dies unter Berücksichtigung des Gesamt-bildes der Verhältnisse die Nichtanerkennung des gesamten Vertragsverhältnisses rechtfertigt. Anzunehmen wäre dies, wenn die Leistungen des Nutzungsberechtigten insgesamt private Zuwendungen oder Unterhaltsleistungen an den Überlassenden darstellen.

Schädliche Gehaltsumwandlung?
20.11.2017

Trifft ein Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern die Vereinbarung, künftig Zuschüsse zu Aufwendungen des Arbeitnehmers zu zahlen und wird zusätzlich eine Barlohnverzichtsvereinbarung getroffen, liegt darin regelmäßig keine schädliche Gehaltsumwandlung vor. Das Finanzgericht Münster urteilte zum Fall der Zurverfügungstellung von Mobiltelefonen, Internetnutzung und Kinderbetreuungskosten sowie Zuschüsse zu Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte. Die Finanzverwaltung schließt in solchen Fällen grundsätzlich die Gehaltsumwandlung aus. Ob Leistungen lohnsteuerrechtlich zusätzlich zum bereits geschuldeten Arbeitslohn vorliegen, ist nach Auffassung des Finanzgerichts lediglich daran zu bestimmen, ob im Zeitpunkt der Zahlung der Zuschüsse ein verbindlicher Rechtsanspruch auf diese besteht oder diese freiwillig gezahlt werden.

Vorsteuerabzug aus Sporthalle
13.11.2017

Im aktuellen Urteilsfall ging es um die Frage, ob die Gemeinde zum teilweisen Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten einer Sporthalle berechtigt ist. Die Sporthalle wurde auch Vereinen gegen eine nicht kostendeckende Nutzungspauschale überlassen. Der BFH entschied zugunsten des Vorsteuerabzugs, wenn die Prüfung aller Umstände ergibt, dass der für eine wirtschaftliche Tätigkeit der Gemeinde erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt nicht gelöst ist. Die Mindestbemessungsgrundlage ist jedoch bei einer defizitären Leistungstätigkeit der Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge grundsätzlich nicht anwendbar.

Lohnsteueranmeldung 2018
13.11.2017

Mit BMF Schreiben vom 06.09.2017 wurde das neue Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2018 bekannt gemacht. Das Vordruckmuster wurde gem. den Regelungen des EStG bestimmt. Weiterhin ist auch die Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2018 veröffentlicht worden. Dieses Muster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. Abweichend davon ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld vorgesehen.

Umsetzung der Gutschein-Richtlinie
06.11.2017

Zur Richtlinie des Rates der europäischen Union wurde nun vom BMF ein erster Gesetzesvorschlag vorgelegt. Durch die neue Regelung soll eine einheitliche Behandlung von Gutscheinen im Binnenmarkt gewährleistet werden. Vor allem soll eindeutig durch Einzweck- und Mehrzweckgutscheine zum Vorschein kommen, ob der Gutschein mit oder ohne Mehrwertsteuer ausgegeben wird. Eine Übergangsvorschrift bis zum 31.12.2018 für Alt-Gutscheine ist vorgesehen.

Arbeitsunfähigkeit bei Auslandsaufenthalt
06.11.2017

Das LSG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine in Deutschland getroffene Feststellung von Arbeitsunfähigkeit als Grundlage für den Erhalt von Krankengeld gilt, auch wenn sich der Versicherte überwiegend im EU-Ausland aufhält. Die EU-rechtlichen Bestimmungen gehen der nationalen Norm vor. Im Urteilsfall war die Busfahrerin bei der deutschen Krankenkasse versichert, arbeitete in Deutschland und wohnte als Grenzgängerin in Spanien. Eine lückenlose Feststellung der Arbeitsunfähigkeit war laut Gericht im übrigen auch gegeben, wenn die entsprechende Feststellung des Arztes "bis auf weiteres" erfolgt ist.

Oktober 2017

Übertragung einer § 6b-Rücklage
30.10.2017

Mit Urteil vom 22.06.2017 hat der BFH zur Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte entschieden (Az. VI R 84/14). Diese setzt u.a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebs-stätte des Steuerpflichtigen gehören. Unionsrechtlich ist es nicht zu beanstanden, dass die Vorschrift i.d.F. des StÄndG 2015 die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Steuer nur stundet, noch bestehen gegen den Stundungszeitraum von fünf Jahren Bedenken. Wenn begünstigte Wirtschaftsgüter in einem Wirtschaftsjahr vor Inkrafttreten des StÄndG 2015 veräußert wurden und die Steuererklärung vor dem 06.11.2015 bereits abgegeben wurde, genügt ein Stundungsantrag für das betreffende Wirtschaftsjahr. Demnach ist der Steuerpflichtige auf Antrag so zu stellen, als habe er die Stundung rechtzeitig beantragt.

Minijobs in Deutschland
30.10.2017

Der Deutsche Bundestag gibt aktuell bekannt, dass 13 Prozent der Beschäftigten in Deutschland im Dezember 2016 ausschließlich geringfügig beschäftigt waren. Die meisten davon waren in privaten Haushalten, im Grundstücks- und Wohnungswesen und im Gastgewerbe tätig. Von den ausschließlich geringfügig Beschäftigten hätten 22 Prozent keinen Berufsabschluss, 41 Prozent einen anerkannten Berufsabschluss und sechs Prozent einen akademischen Abschluss.

Pfändung einer Domain
23.10.2017

Die Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist zulässig, lt. Urteil des BFH vom 20.06.2017 (Az. VII R 27/15). Demnach kann die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber der Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche als ein anderes Vermögensrecht Gegenstand der Pfändung sein. Die Vergabestelle ist demnach Drittschuldner und damit erklärungspflichtig. Bei der Pfändung der sich aus einem Domainvertrag ergebenden Ansprüche hat die Vollstreckungsbehörde den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Wert und die Verwertbarkeit dieser Ansprüche.

Pfändungsschutz für Zulagen
23.10.2017

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen nach der ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Handelt es sich allerdings um Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit sind diese Zulagen dagegen der Pfändung nicht entzogen, so das BAG in einer aktuellen Pressemitteilung. In der aktuellen Entscheidung wurde auch zum Umfang und zur Höhe der unpfändbaren Zulagen auf die steuerliche Vorgabe des § 3b EStG verwiesen.

Lieferung von Pflanzen
16.10.2017

Das Liefern von Pflanzen und das Einpflanzen bilden regelmäßig keine untrennbare wirtschaftliche Einheit. Nach dem Urteil des FG Münster ist nur dann eine einheitliche sonstige Leistung zu unterstellen, wenn der Unternehmer neben der Pflanzenlieferung weitere Dienstleistungen erbringt. Im Urteilsfall wurden Pflanzleistungen vereinbart, die gelieferten Pflanzen wurden vom Kläger gegen Provision bestellt, aber vom Auftraggeber laut Vereinbarung selbst zur Verfügung gestellt. Eine einheitliche Leistung war nicht gegeben, der ermäßigte Steuersatz kam für die Lieferung der Pflanzen zum Ansatz.

Versorgungsbezüge: BMG für Kranken- und Pflegeversicherung
16.10.2017

Nach dem aktuellen Richterspruch des Sozialgerichts Stuttgart ist die Bemessungsgrundlage für Beiträge aus Versorgungsbezügen der Bruttobetrag, den der Versorgungsträger zur Erfüllung des Anspruchs auf Versorgung auszahlt. Der Kläger hatte eine Kapitalleistung aus der Unterstützungskasse erhalten. Bei der Beitragsabrechnung wurde der Bruttobetrag der Kapitalleistungen herangezogen. Diese Vorgehensweise wurde vom Sozialgericht zugestimmt. Es sind weder Steuerabzüge noch Steuerfreibeträge zu berücksichtigen. Renten und Versorgungsbezüge werden dahingehend einheitlich behandelt.

Verzicht auf die Steuerbefreiung
09.10.2017

Die Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiung ist solange möglich, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung anfechtbar oder aufgrund des Vorbehaltes der Nachprüfung noch änderbar ist. In einem aktuellen Schreiben greift die Finanzverwaltung die Rechtsprechung des BFH auf. Der Verzicht und die Rückgängigmachung des Verzichts sind im Rahmen der zeitlichen Grenzen gleich zu behandeln. Der Anwendungserlass wird dahingehend entsprechend angepasst.

Alter von 60 Jahren als Kündigungsgrund
09.10.2017

Das OLG Hamm hat jüngst zur Kündigung des GmbH-Geschäftsführers entschieden. Der Dienstvertrag des Vorsitzenden der Geschäftsleitung war befristet. Beide Parteien waren nach Vereinbarung im Arbeitsvertrag berechtigt, beim Eintritt in das 61. Lebensjahr mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Der Beklagte kündigte fristgerecht, was der Kläger als Verstoß gegen das AGG für diskriminierend hielt. Das Gericht sah die Kündigung als rechtmäßig an, weil dem aus Altersgründen gekündigten Arbeitnehmer mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis eine betriebliche Altersvorsorge zustand. Der Beklagte habe eine zulässige Klausel im Dienstvertrag rechtmäßig genutzt. Zwischenzeitlich wurde Revision beim BGH eingelegt.

Wärmeentnahme aus einem Blockheizkraftwerk
02.10.2017

Grundsätzlich unterliegt die Entnahme von Wärme der Einkommensteuer. Der Wert dieser Nutzungsentnahme kann sich nach Auffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 09.05.2017, Az. 5 K 841/16) an dem Preis orientieren, zu dem die Klägerin im Urteilsfall Wärme an einen Dritten gegen Entgelt liefert, also mit dem Teilwert. Dem stand auch nicht entgegen, dass die Wärme an den Cousin des Gesellschafters der GbR geliefert wurde. Der vereinnahmte Preis lag im Rahmen des regional üblichen Preises für die Lieferung von Abwärme aus Biogasanlagen. Das beklagte Finanzamt hat Revision zum BFH eingelegt und ist dort unter dem Aktenzeichen IV R 9/17 anhängig.

Tariflöhne steigen
02.10.2017

Im Jahr 2017 steigen die Tariflöhne und -gehälter um durchschnittlich 2,5 Prozent. Das war im Vorjahr bei 2,4 Prozent gewesen. In den Tarifabschlüssen des ersten Halbjahres wurden für 2017 zwischen zwei und drei Prozent vereinbart. Im öffentlichen Dienst wurde eine Steigerung von 2,0 in diesem Jahr und im nächsten Jahr mit 2,35 Prozent erreicht. Im Kfz-Handwerk gibt es in diesem Jahr eine Tarifsteigerung von 2,9 Prozent und im nächsten Jahr eine weitere Anhebung um 2,9 Prozent. In den übrigen Branchen wie Groß- und Außenhandel, Einzelhandel, Eisen- und Stahlindustrie oder Hotel- und Gastronomiegewerbe bewegen sich die Tarifabschlüsse zwischen 2,3 und 2,7 Prozent. Vielfach wurden zweijährige Verträge mit zweistufigen Lohnerhöhungen abgeschlossen.

September 2017

Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen
25.09.2017

Der BFH hat Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht der Führerscheinklassen B und C1. Der Kläger hatte den Fahrschulunterricht zum Erwerb der Führerscheinklassen B und C1 umsatzsteuerfrei behandelt und sich auf die Vorgaben der Mehrwertsteuerrichtlinie berufen. Nach nationalem Recht sind diese Leistungen umsatzsteuerpflichtig. Der BFH hat in seinem aktuellen Beschluss die Klärung der Frage dem EuGH vorgelegt.

Wöchentliche Arbeitszeit
25.09.2017

Derzeit liegt die durchschnittliche tarifliche Arbeitszeit bei 37,7 Stunden pro Woche. In Ostdeutschland sind die durchschnittlichen Arbeitszeiten noch durchschnittlich eine Stunde länger. In der aktuellen Auswertung der tarifrechtlichen Arbeitszeitenregelung geht hervor, dass die Arbeitszeiten in Westdeutschland mit durchschnittlich 37,6 Arbeitsstunden vereinbart werden. Nicht tarifrechtlich vereinbarte Arbeitszeiten liegen im Vergleich häufig bei 40 Stunden die Woche. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wurden im Jahr 2016 insgesamt 820 Millionen bezahlte und 941 unbezahlte Überstunden geleistet.

Preisnachlässe durch Dritte
18.09.2017

Die Finanzverwaltung hat aktuell den UStAE zur Frage der Rabattgewährung durch Dritte ergänzt, die mit steuerfreien Umsätzen arbeiten. Normalerweise mindert der Preisnachlass bzw. die Preiserstattung die Bemessungsgrundlage des eigenen Umsatzes. Hat jedoch der betreffende Unternehmer nicht steuerbare Leistungen erbracht, ändert sich die Bemessungsgrundlage nicht. In diesen Fällen kommt es damit nicht zur Korrektur der Umsatzsteuer.

Überbrückungsleistungen bis zum Renteneintritt
18.09.2017

Das BSG hat entschieden, dass Überbrückungsleistungen des Arbeitgebers bis zum Renteneintritt des Arbeitnehmers beitragsfrei bleiben. Mit Renteneintritt, spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze unterliegen derartige Leistungen als Versorgungsbezüge der Beitragspflicht. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, dem bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und erreichen des 55. Lebensjahres eine monatliche Auszahlung aus der Betriebsrente zugesagt wurde. Die Krankenkasse verlangte für die Zeit vor Rentenbeginn Krankenversicherungsbeiträge. Bei der Betriebsrente aus der Direktzusage handelt es sich jedoch laut BSG bis zum Beginn der Altersrente nicht um einen Versorgungsbezug. Es ist damit keine Beitragspflicht gegeben.

Ausbildung von Blindenhunden
11.09.2017

Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden führt einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften. Demnach handelt es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit, so der BFH mit Urteil vom 09.05.2017 (Az. VIII R 11/15). Hierfür fehlt es an der erforderlichen „unterrichtenden“ oder „erzieherischen“ Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG, die ein Tätigwerden gegenüber Menschen erfordert. Aus steuerrechtlicher Sicht wird der Begriff des Unterrichts und der Erziehung von Menschen von der Dressur von Tieren unterschieden. Auch verfassungsrechtlich kann keine Gleichstellung erfolgen und auch aus dem Umstand, dass die Lieferung der Hunde dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, folgt nichts anderes.

Mindestlöhne in der Pflege höher
11.09.2017

Ab November steigt der Mindestlohn in der Pflege auf 10,20 EUR im Westen und auf 9,50 EUR im Osten. Er liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 EUR. Ab Januar 2018 kommt es zu einer weiteren Erhöhung. Besonders Pflegehilfskräfte profitieren von der Erhöhung, die bereits in einer entsprechenden Verordnung durch das Kabinett beschlossen wurde.

Verteilung bei unbestimmter Laufzeit
04.09.2017

Mit Urteil vom 09.06.2017 (Az. 4 K 1034/15 E) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass ein in einer Summe gezahltes Entgelt für eine auf unbestimmte Laufzeit vereinbarte Überlassung von Flächen zur Herstellung baurechtlicher Ausgleichsmaßnahmen auf mehrere Jahre verteilt werden darf. Das Finanzamt erfasste im Urteilsfall die Einmalzahlung in einer Summe im entsprechenden Wirtschaftsjahr als Betriebseinnahme. Es ging davon aus, dass es sich um eine Duldungsleistung und nicht um eine Nutzungsüberlassung gehandelt hat. Diese Auffassung teilte das Finanzgericht nicht und ließ eine Verteilung der Einmalzahlung auf 25 Jahre zu, weil es sich um eine Einnahme für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren handelte. Entgegen der vertraglichen Regelung gebe vielmehr die beabsichtigte Gestaltung der Grundstücke und damit deren tatsächlichen Nutzung dem Vertrag sein Gepräge. Revision zum BFH wurde zugelassen.

Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
04.09.2017

Die Tätigkeit für die Konkurrenz kann nach einer aktuellen Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Der Kläger war leitender Angestellter bei einem Telekommunikationsunternehmen. Gleichzeitig beteiligte er sich zu 50 Prozent an einer anderen Gesellschaft, die den Zweck "Handel, Service und Beratungen im Umfeld von Telekommunikationsunternehmen" hatte. Das Arbeitsverhältnis wurde bei Bekanntwerden dieses Umstandes fristlos gekündigt. Solange der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis steht, ist ihm jegliche konkurrierende Tätigkeit versagt. Das gilt auch dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits wegen Aufnahme der neuen Tätigkeit in Aussicht steht. Das LAG lehnte deshalb die Kündigungsschutzklage im rechtskräftigen Urteil ab.

August 2017

Kopie einer Rechnungskopie
29.08.2017

Der BFH hat entschieden, dass auch die Kopie einer Rechnungskopie eine Kopie der Rechnung ist. Die Entscheidung betrifft das Vergütungsverfahren, das seit einigen Jahren elektronisch durchzuführen ist. Dabei sind die zu vergütenden Rechnungen als Kopie auf elektronischem Weg zu übermitteln. Das Bundeszentralamt für Steuern hatte den Vorsteuerabzug verneint, da auf den Rechnungen der Zusatz "copy 1" vorgenommen war. Zu beachten ist allerdings dabei, dass ab 2015 Originale der Rechnungen vorzulegen sind. Der Urteilsfall bezieht sich nur auf Altfälle.

Nachforderung aufgrund Zollfeststellungen
29.08.2017

Nach einer Betriebsprüfung darf sich die Rentenversicherung allein auf die Feststellungen des Zoll stützen, so das aktuelle Urteil des LSG Baden-Württemberg. Im Baugewerbe wurde ein rumänischer Staatsangehöriger ohne Sozialversicherungsrechtliche Anmeldung auf der Baustelle angetroffen. Der Zoll prüfte die Geschäftsunterlagen, führte eine Schadensberechnung durch und informierte die Sozialkassen. Im Klageverfahren sollte festgestellt werden, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Vorgebracht wurde unter anderem, dass eine Feststellung der deutschen Rentenversicherung nicht erfolgte und lediglich das Ergebnis des Zoll übernommen wurde. Das LSG gab jedoch der Deutschen Rentenversicherung Recht: eigene Feststellungen sind nicht erforderlich. Die Ergebnisse der Zollbehörde können von der deutschen Rentenversicherung übernommen werden und die Behörde kann sich darauf beschränken.

Klageerhebung über Elster Portal
21.08.2017

Das zuständige Finanzgericht hat entschieden, dass eine Klageerhebung über das Elster Portal unzulässig ist. Der Kläger hatte am letzten Tag der Klagefrist auf elektronischem Weg über das Elster Portal Klage eingereicht, die an das Finanzgericht per Mail weitergereicht wurde. Nach Ablehnung der Klage aufgrund mangelnder Schriftform wurde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom Kläger beantragt, weil er nicht über die notwendige qualifizierte Signatur hingewiesen wurde. Die Frist wurde nach Meinung des Finanzgerichts versäumt, der Kläger hat das Versäumnis verschuldet. Es wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt.

Steuerbegünstigte Abfindung
21.08.2017

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine steuerbegünstigte Abfindung auch dann vorliegen kann, wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde. Im Urteilsfall wurde das Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Durch die entstandene Konfliktlage war ein erheblicher wirtschaftlicher und rechtlicher Druck gegeben, der die Auflösung des Dienstverhältnisses bewirkte. Seit Jahren war der Arbeitnehmer bemüht, eine Höhergruppierung zu erreichen, die vom Arbeitgeber aus Haushaltsersparnisgründen nicht bewilligt wurde. Die Abfindung erfüllte sämtliche Voraussetzungen einer steuerlichen Begünstigung, weshalb das Finanzgericht entgegen der Finanzverwaltung zugunsten des Klägers entschieden hat. Wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung ist Revision beim BFH eingelegt worden.

Steuerneutrale Übertragung des Gewerbebetriebs
14.08.2017

Die steuerneutrale Übertragung des Gewerbebetriebes an den Nachfolger ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Der BFH entscheidet aktuell, dass die Übertragung nicht steuerneutral möglich ist, wenn der Übergeber sich den Nießbrauch vorbehält und das Unternehmen weiterführt. Voraussetzung für die steuerliche Vergünstigung ist, dass der Gewerbetreibende nicht nur die Betriebsmittel überträgt, sondern auch seine durch den betrieblichen Organismus bestimmte gewerbliche Tätigkeit einstellt (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). Zu unterscheiden ist im Zusammenhang die Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, die steuerneutral unter Nießbrauchsvorbehalt möglich ist.

Bühnendarsteller sozialversicherungspflichtig
14.08.2017

Künstler sind während der Gastspielzeit an einem Theater durchgehend sozialversicherungspflichtig. Nach einem aktuellen Urteil erstreckt sich die Sozialversicherungspflicht vom ersten Probentag bis zum letzten Vorstellungstag. Das Theater war der Auffassung, dass die tatsächlichen Vorstellungstage nicht zur Sozialversicherung führen, nur die Proben und die Premiere. Die deutsche Rentenversicherung ging im Rahmen der Prüfung von einer durchgängigen abhängigen Beschäftigung aus. Die kurzfristige Dienstbereitschaft der Künstler ist in diesen Fällen ein Teil der geschuldeten Arbeitsleistung.

Elektronische Datenübermittlung neu geregelt
07.08.2017

Die Finanzverwaltung wird die elektronische Datenübermittlung ab 2018 für den Veranlagungszeitraum 2017 nur noch authentifiziert zulassen. Das bedeutet für alle Steueranwendungen, dass die Abgabe in komprimierter Form nicht mehr möglich sein wird. Es wird deshalb empfohlen, frühzeitig auf das authentifizierte Verfahren umzusteigen.

Branchentarifverträge weit verbreitet
07.08.2017

48 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2016 in Betrieben, für die ein Branchentarifvertrag gilt. Jährlich werden ca. 15.000 Betriebe durch das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung befragt, um Daten zu Unternehmen festzustellen. 1966 arbeiteten in Westdeutschland ca. 70 Prozent in branchentarifgebundenen Betrieben, was einen deutlichen Rückgang bis zum Jahr 2016 mit nur noch 51 Prozent bedeutet. In Ostdeutschland sank die Quote von 56 auf 36 Prozent. Von den Arbeitnehmern, die bei Unternehmen arbeiten, die keiner Tarifbindung unterliegen, profitieren jedoch indirekt 50 bzw. 48 Prozent, da sich viele Unternehmen freiwillig der Tarifbindung unterwerfen.


Juli 2017

Freie Mitarbeit als Krankenschwester
31.07.2017

Von der Arbeitsagentur vermittelt war die Krankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin im Verbund mit anderen Pflegekräften als freie Mitarbeiterin in verschiedenen Krankenhäusern tätig. Die deutsche Rentenversicherung entschied in ihrer Statusfeststellung, dass die Klägerin beim Krankenhaus abhängig beschäftigt war. Die Klage blieb erfolglos. Das Sozialgericht sah es als maßgeblich an, dass die Krankenschwester in die Organisation des Krankenhauses eingebunden gewesen ist, da sie die Patienten bei Dienstantritt übernommen und bei Dienstende wieder übergeben hatte. Die Anweisungen der Ärzte waren zu befolgen und die Arbeit wurde durch die Stationsleitung kontrolliert. Auch ein wirtschaftliches Risiko wurde nicht getragen, denn von vorneherein wurde ein festes Stundenhonorar vereinbart. Dass ein Büro zu Hause unterhalten wurde, war nicht ausschlaggebend. Auch das Problem am Arbeitsmarkt, dass Personalmangel besteht, kann die Annahme einer selbständigen Tätigkeit nicht rechtfertigen.

Verbesserung von Beruf und Familien
31.07.2017

Die EU schlägt neue Mindeststandards vor, die künftig die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige voran bringen sollen. Dazu gehört, dass Väter zukünftig das Recht haben, mindestens 10 Tage Vaterschaftsurlaub bei der Geburt des Kindes zu nehmen. Pro Elternteil wird der bestehende Anspruch auf Elternurlaub von mindestens vier Monaten für Kinder bis acht Jahre auf das 12. Lebensjahr des Kindes ausgeweitet. Für pflegende Angehörige wird ein Urlaub von mindestens fünf Tagen pro Jahr bei Erkrankung eines direkten Angehörigen eingeführt. Dazu kommen weitere Regelungen zur Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und besonderen Urlaubsregelungen im Zusammenhang. Der Vorschlag wird nun von EU-Parlament und Rat beraten.

Darlehen bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils
24.07.2017

Mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft endet auch die Bilanzierung der Darlehensforderung in der Gesamthandsbilanz und in der korrespondierenden Sonderbilanz. Das bisherige Eigenkapital ist in der Bilanz nun als Fremdkapital auszuweisen. Wenn ein Neugesellschafter eintritt und dieser mit dem Mitunternehmeranteil auch die Gesellschafterforderung erwirbt, endet ebenfalls die korrespondierende Bilanzierung. In diesem Fall ist in der Sonderbilanz des Neugesellschafters die Forderung mit den Anschaffungskosten zu aktivieren. Die Darlehensverbindlichkeit ist weiterhin in der Gesamthandsbilanz in unveränderter Höhe auszuweisen.

DLS-digitale Lohnschnittstelle
24.07.2017

Die Finanzverwaltung hat sich aktuell zur neuen digitalen Lohnschnittstelle geäußert, die im Modernisierungsgesetz zum Besteuerungsverfahren verankert ist. Die bisher ausgesprochene Empfehlung zur Anwendung ist überholt: Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die Daten elektronisch über diese Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung betrifft alle ab 1.1.2018 lohnsteuerlich relevanten Daten. Unbeeinflusst bleibt aber das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung bei Aussenprüfungen.

Rückstellungen für Entsorgung (ElektroG)
17.07.2017

Die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich verpflichtet (ElektroG), nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen. Nach dem Urteil des BFH vom 25.01.2017 (Az. I R 70/15) können für diese Verpflichtungen Rückstellungen erst gebildet werden, wenn sie sich durch den Erlass einer sog. Abholanordnung hinreichend konkretisiert haben. Dazu müssen sich Gerätehersteller bei einer gemeinsamen Stelle registrieren und dort die in Verkehr gebrachten Geräte anmelden. Diese Stelle erlässt die Abholanordnungen und koordiniert die Bereitstellung von Sammelbehältern, sowie die Abholung der Geräte. Durch den BFH erfolgte nun die Klarstellung, dass sich die Abholverpflichtung zwar indirekt aus dem ElektroG ergibt, aber erst durch den Erlass einer zusätzlichen Abholverfügung hinreichend erfüllt wird.

Sozialversicherungsbeiträge auf VBL
17.07.2017

Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen können öffentliche Arbeitgeber in den neuen Bundesländern erreichen. In der Vergangenheit wurden auf Zuwendungen zur Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Später wurde festgestellt, dass diese Beiträge als Zuwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge steuer- und beitragsfrei bleiben. Es kommt für die nunmehr mögliche Erstattung nicht darauf an, ob der Arbeitgeber diese Zuwendungen tatsächlich lohnsteuerfrei belassen hatte.

Umsatzsteuer im Onlinehandel
10.07.2017

Mit Nachdruck gehen nun die Länderfinanzminister in Zusammenarbeit mit dem Bundesfinanzministerium gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vor. Die Einnahmeausfälle belaufen sich in Deutschland auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Auf online-Plattformen werden zum Teil vermehrt hohe Umsätze erreicht, deren Versteuerung untergeht. In einer Arbeitsgruppe werden Lösungsansätze geprüft und gesetzliche Änderungen aufgezeigt. So sollen Verkäufer über die Plattformbetreiber besteuert werden oder auch die Plattformen wichtige Informationen den Finanzbehörden weitergeben.

Aufzeichnungspflichten für LuF und Gartenbau
10.07.2017

Nachdem das OLG Hamm entschieden hatte, dass die Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz nicht zur Anwendung kommen, entscheidet nun aktuell das Finanzgericht Hamburg gegensätzlich. Auch in dieser Branche sind danach die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu dokumentieren. Die Aufzeichnungspflichten sind durch alle Beschäftitgen zu erfüllen. Neben bestimmten Branchen wie das Baugewerbe oder die Gastronomie müssen auch Arbeitnehmer in der Land und Forstwirtschaft die allgemeinen Aufzeichnungspflichten erfüllen, weil das Finanzgericht Hamburg die Anwendbarkeit dieser Vorschriften auch für Branchen vorsieht, bei denen ein Tarifvertrag für anwendbar erklärt wurde. Damit sind für alle Arbeitnehmer (nicht nur Minijobber) Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

KStG: Veräußerung von Anteilen
03.07.2017

Nach einem aktuellen Urteil ist die Rückabwicklung der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ein rückwirkendes Ereignis. Beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor. Im Urteilsfall ging es um den Rückerwerb der Anteile und Ansatz der Anschaffungskosten nach einer gescheiterten Veräußerung. Es liegt keine Anschaffung im Zusammenhang der rückübertragenen Anteile vor, es handelt sich um den rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns.

Tariflohn kontra Mindestlohn
03.07.2017

Mit einer Branchenbefragung durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln wurde herausgefunden, dass der Mindestlohn Tarifverhandlungen komplizierter macht. In vielen Branchen hat der Mindestlohn mit aktuell 8,84 EUR den Tariflohn verdrängt und der Mindestlohn hat zu einer spürbaren Erhöhung des Stundenlohns geführt. Da der Lohnabstand zwischen qualifizierten und weniger qualifizierten Tätigkeiten verringert wurde und einige Gewerkschaften dazu Anpassungen fordern, werden die Tarifverhandlungen in der Zukunft deutlich komplizierter. Einige Verbände werten die Vorgabe des Mindestlohns als Eingriff in die Tarifautonomie.


Juni 2017

Blockheizkraftwerke und Umsatzsteuer
26.06.2017

Die Entnahme von Wärme unterliegt der Umsatzsteuer. Die unentgeltliche Wertabgabe bemisst sich nach einer aktuellen Entscheidung nach den Selbstkosten, wenn das Blockheizkraftwerk nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen wurde. Im Urteilsfall wurde das Kraftwerk der Umsatzsteuer zugeordnet und die Vorsteuer für die Anschaffungskosten geltend gemacht. Strittig war die Bemessungsgrundlage der Entnahme für private Zwecke. Der Ansatz des Fernwärmepreises scheidet schon deshalb aus, weil ein Netzanschluss nicht gegeben war. Das Gesetz stellt auf den Einkaufspreis ab. Lässt sich dieser nicht ermitteln, kommen die Selbstkosten zum Ansatz. Dabei scheidet nach Auffassung des Gerichtes eine überproportionale Zuordnung der Selbstkosten zum produzierten Strom aus, auch wenn die Wärme ein Abfallprodukt der Stromgewinnung ist.

Ergebnisse der Lohnsteuerprüfungen
26.06.2017

Für das Jahr 2016 wurden nun die Ergebnisse aus Lohnsteuer-Aussenprüfungen bzw. Lohnsteuernachschauen bekannt gegeben. Es wurde ein insgesamtes Mehrergebnis in Höhe von 825 Millionen EUR erreicht, dabei wurden ca. 103.000 Arbeitgeber von insgesamt ca. 2,5 Millionen Arbeitgebern geprüft. Es handelt sich sowohl um private Arbeitgeber als auch um öffentliche Verwaltungen und Betriebe. Für die Prüfungen wurden durchschnittlich 2033 Prüfer eingesetzt.

Arbeitszimmer eines Selbständigen
19.06.2017

Grds. besteht ein Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer, außer es steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung. Der BFH hat mit Urteil vom 22.02.2017 (Az. III R 9/16) entschieden, dass bei einem Selbständigen nicht jeder Schreibtischarbeitsplatz in seinen Betriebsräumen zwangsläufig einen solchen zumutbaren anderen Arbeitsplatz darstellt. Im Urteilsfall ging es um einen Logopäden, der in zwei Praxen in angemieteten Räumen tätig war, die weit überwiegend von seinen Angestellten genutzt wurden. Für Verwaltungsarbeiten nutzte er ein häusliches Arbeitszimmer. Das FG kam zu der Auffassung, dass die Aufwendungen hierfür bis zum Höchstbetrag von 1.250 Euro begrenzt abzugsfähig sind. Dieser Auffassung ist der BFH gefolgt, denn auch ein selbständig Tätiger kann auf die Nutzung eines (zusätzlichen) häuslichen Arbeitszimmers angewiesen sein.

Mindestlohn: Auswirkung auf Minijobber
19.06.2017

Mit der Einführung des Mindestlohns ab 2015 wurden viele Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt. Die Zahl der Minijobs hat sich um 125.000 bis dato verringert. Der Rückgang findet sich aber in der gestiegenen Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen wieder. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung. Im Januar 2015 war die Zahl der Umwandlungen extrem gestiegen. Vor allem Minijobs von Frauen, Älteren, Ostdeutschen sowie von Beschäftigten in mittelgroßen Betrieben wurden umgewandelt. Stark überdurchschnittlich fanden die Umwandlungen im Bereich "Verkehr und Lagerei" sowie "Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen" statt. Die Jobs haben jedoch nach Umwandlung sogar an Beständigkeit zugenommen.

Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt
12.06.2017

Der BFH hält daran fest, dass eine Verbindlichkeit, die nach einer im Zeitpunkt der Überschuldung getroffenen Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, nicht passiviert werden darf. Durch den Ansatz einer Einlage in Höhe des werthaltigen Teils der betroffenen Forderungen ist der dadurch ausgelöste Wegfallgewinn zu neutralisieren. Dies gilt zumindest dann, wenn der Gewinn auf dem Gesellschaftsverhältnis beruht. Die bisherige NV-Entscheidung wurde nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt.

Schadenersatz durch Arbeitgeber
12.06.2017

Mit einem aktuellen Urteil setzt sich das zuständige Finanzgericht mit der Frage auseinander, ob der Schadenersatz durch den Arbeitgeber als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. Der Arbeitgeber musste dem Arbeitnehmer eine Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Die Arbeitnehmerin erhob eine Kündigungsschutzklage, da sie aus personenbedingten Gründen gekündigt wurde, auf eine Entschädigung. Sie sah aufgrund ihrer Behinderung eine Benachteiligung. Aufgrund des geschlossenen Vergleichs gemäß allgemeinem Gleichbehandlungsgesetzes wurden schließlich 10.000 EUR durch den Arbeitgeber bezahlt. Das zuständige Finanzamt wollte die Zahlung als steuerpflichtigen Arbeitslohn behandeln, was jedoch das zuständige Finanzgericht verneinte. Zahlungen, die der Arbeitgeber wegen immaterieller Schäden zu leisten hat, haben keinen Lohncharakter und sind deshalb nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu werten. Zu diesen Entschädigungen zählen Zahlungen wegen Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung. Wird dagegen entgangener Arbeitslohn ersetzt, handelt es sich um steuerpflichtige Arbeitslohnzahlungen.

Teilwertaufholung auf Anteile an KapG
05.06.2017

Das Finanzgericht hat in einer Entscheidung festgehalten, dass eine Wertaufholung betreffend Anteile an einer Kapitalgesellschaft zunächst mit der vorgenommenen Teilwertabschreibung zu verrechnen ist. Es gilt die Verrechnungsreihenfolge "Last in, First out". Die Berechnungen sind allerdings für jeden Fonds getrennt vorzunehmen. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.

Minijob mehr als 450 EUR?
05.06.2017

Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass zusätzlich zum Verdienst gezahlte steuerfreie Einnahmen in der Sozialversicherung unberücksichtigt bleiben. Dazu gehören z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Auch der Freibetrag für den Übungsleiter in Höhe von 2.400 EUR kann bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen angesetzt werden. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere steuerfrei und sozialversicherungsfrei bleibende Möglichkeiten, wie z. B. die 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge, steuerfreie Reisekosten usw.


Mai 2017

EÜR ab Veranlagungsjahr 2017
29.05.2017

Die Finanzverwaltung gibt bekannt, dass für das Veranlagungsjahr 2017 die EÜR ausschließlich elektronisch zu übermitteln ist. Die Übergangsfrist, wonach auf die elektronische Übermittlung verzichtet werden kann, ist damit abgelaufen. Letztmalig kommt die Übergangsregelung für das Veranlagungsjahr 2016 zur Anwendung.

Reform des MuSchG
29.05.2017

Der Bundestag hat am 30. März 2017 eine Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Dies deshalb, weil das aus dem Jahre 1952 stammende Gesetz dringend an die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt angepasst werden muss. Folgende Änderungen gelten

ab Verkündung:
  • Verlängerung der nach der Geburt des Kindes geltenden Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen, sofern ein Kind mit Behinderung auf die Welt gebracht wurde.
  • Neueinführung eines Kündigungsschutzes für Frauen, die nach der 12. Woche eine Fehlgeburt erleiden.
ab 1.1.2018:
  • Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereiches des MuSchG auf Schülerinnen und Studentinnen, sofern für sie verpflichtende Ausbildungsabschnitte gelten, arbeitnehmerähnliche Personen nach EU-Recht
  • Das Verbot für Nacht- und Sonntagsarbeit gilt nun branchenunabhängig
  • Einführung eines behördlichen Genehmigungsverfahrens für Arbeiten zwischen 20 Uhr und 22 Uhr

Scheinselbständigkeit - Hohes Honorar spricht dagegen
22.05.2017

Das BSG hatte sich in seiner Entscheidung vom 31.03.2017 wieder einmal mit dem Dauerthema der Scheinselbständigkeit zu beschäftigen. Doch im Gegensatz zu den bisherigen vom BSG entschiedenen Fällen, spielte dieses Mal die Höhe des Honorars eine maßgebliche Rolle. Nach Ansicht des BSG liegt dann keine Scheinselbständigkeit vor, wenn das vereinbarte Honorar (hier: 41,50 €) deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers liegt. Darüber hinaus muss das Honorar so hoch sein, dass der Selbständige in der Lage ist, für Fälle von Krankheit und fürs Alter vorzusorgen.

Ehegatten und PV-Anlage
22.05.2017

Es geht um die Frage, ob Ehegatten eine einheitliche und gesonderte Feststellung erstellen müssen. Die Ehegatten waren zusammenveranlagt und haben auf dem Dach ihres gemeinsamen Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage in der Rechtsform der GbR betrieben. Zum Zweck des Vorsteuerabzugs aus den Anschaffungskosten der Anlage wurde zur Umsatzsteuer optiert. Die erzeugte Energie wurde zum Teil selbst verbraucht und zum Teil an den örtlichen Stromversorger veräußert. Das Finanzamt schätzte die Einkünfte, weil keine einheitliche und gesonderte Feststellung eingereicht wurde und die Erklärung der Einkünfte lediglich im Rahmen der gemeinsamen Steuererklärung stattfand. Das zuständige Finanzgericht gab der Klage statt, weil ein Fall von geringer Bedeutung vorliege, die eine einheitliche und gesonderte Feststellung entbehrlich mache. Wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.

Weitreichende Meldepflichten durch Gesetzgebung
15.05.2017

Durch den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften werden zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten geschaffen, die Steuerumgehungsmöglichkeiten verhindern sollen. Dadurch erhalten die Finanzbehörden mehr Möglichkeiten, im Ausland angesiedelte Domizilgesellschaften (Briefkastenfirmen) zu ermitteln. Durch den Gesetzesentwurf wird u.a. auch das Bankgeheimnis nach § 30 AO aufgehoben. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft empfinden die neuen Regelungen als zu weitreichend und wehren sich in einer Anhörung vor dem Finanzausschuss gegen den dadurch ausgesprochenen Generalverdacht der Wirtschaftsunternehmen in Nicht-EU-Ländern und Nicht-EFTA-Staaten.

Kündigungsfrist in der Probezeit
15.05.2017

Das BAG hatte sich in seiner Entscheidung vom 23.03.2017 mit der Frage zu beschäftigen, ob die in der Probezeit geltende kürzere Kündigungsfrist von 14 Tagen auch dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitsvertrag diesbezüglich lediglich auf die in dem Manteltarifvertrag geltenden Vorschriften verweist. Geklagt hatte eine Flugbegleiterin, deren vorformulierter Arbeitsvertrag unter „Beendigung des AV“ eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vorsah. Nicht ausdrücklich geregelt wurde jedoch die kürzere Kündigungsfrist von 14 Tagen während der Probezeit. Hierzu verwies der AV lediglich auf die Vorschriften des Manteltarifvertrages, die ebenfalls Geltung beanspruchen. Hierin sah die Klägerin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und bekam vom BAG Recht. Die Bestimmungen des von der Beklagten vorformulierten Arbeitsvertrags sind als allgemeine Geschäftsbedingungen so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher, regelmäßig nicht rechtskundiger Arbeitnehmer versteht. Aus Sicht eines solchen Arbeitnehmers lässt eine Vertragsgestaltung wie die im Arbeitsvertrag der Parteien nicht erkennen, dass dem Verweis auf den Manteltarifvertrag und der Vereinbarung einer Probezeit eine Bedeutung für Kündigungsfristen zukommt.

Insolvenz: unberechtigter Steuerausweis
08.05.2017

Für das Aufrechnungsverbot im Insolvenzverfahren ist bei einer Rechnungsberichtigung entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt wurde. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist insolvenzrechtlich nicht möglich. Kommt es tatsächlich zu einer Rechnungsberichtigung, so wirkt diese erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Rechnungskorrektur. Eine Rückwirkung der entstandenen Steuerlast ist hier nicht gegeben. Mit dieser Entscheidung ändert der BFH seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2005. Im Urteilsfall ist die Gefährdung des Steueraufkommens erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beseitigt worden.

Verzögerter Rentenbeginn rechtfertigt Sperrzeit
08.05.2017

Das LSG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das Verschieben des Rentenbeginns aufgrund einer Gesetzesänderung die Sperrzeit des § 159 Absatz 1 SGB III auslöst. Im konkreten Fall beabsichtigte die Klägerin ursprünglich ab 01.06.1016 mit einem Abschlag von 10,8 % in Rente zu gehen. Nachdem der Gesetzgeber jedoch zum 01.07.2014 die abschlagsfreie "Rente mit 63" einführte, entschied sich die Klägerin um. Sie beantragte ab 01.06.2016 Arbeitslosigkeit, um dann ab 01.10.2017 die abschlagsfreie Rente in Anspruch zu nehmen. Da die Klägerin jedoch ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeiführte, stellte das BA eine Sperrzeit von 12 Wochen fest und bewilligte Ihren Anspruch erst ab dem 23.08.2016. Hiergegen wehrte sich die Klägerin, jedoch ohne Erfolg. Auch wenn die Klägerin aufgrund einer Gesetzesänderung ihren ursprünglichen Plan änderte, führte sie dennoch -so die Richter- ihre Arbeitslosigkeit selbst herbei. Es gibt kein Grund warum die Versicherungsgemeinschaft hierfür einzustehen hat. Wegen der unterschiedlichen Entscheidungen diverser LSG wurde Revision zum BSG eingelegt.

Dehnhülsen - was ist das?
01.05.2017

Rohre sind Unterlegscheiben nicht ähnlich, auch wenn diese z. B. im Windanlagenbau als Dehnhülsen in einer Schraubvorrichtung verwendet werden sollen. Der Verwendungszweck einer Ware kann allerdings ein objektives Entscheidungskriterium sein. Im Urteilsfall ging es um die zollrechtliche Zuordnung. Die durch den Kläger günstigere Zuordnung wurde vom BFH mit der Begründung abgelehnt, dass in den streitgegenständlichen Rohren keine vergleichbaren Positionen vorliegen können, weil diese u. a. auch für den Windanlagenbau nicht typisch sind. Dabei werden die unterschiedlichsten Bestandteile und Waren benötigt und verwendet.

Reisebüro: Rabatte vom Veranstalter
01.05.2017

Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf ist für die Reisebranche von großer Bedeutung. In einer aktuellen Entscheidung wird festgestellt, dass der Rabatt, den der Reiseveranstalter dem Beschäftigten im Reisebüro gewährt, kein steuerpflichtiger Arbeitslohn ist. Es liegen keine nichtselbständigen Einnahmen in Gestalt eines Dritten vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Vorteil im Interesse des Arbeitgebers liegt. Der Reiseveranstalter hatte den Rabatt jedoch aus eigenwirtschaftichem Interesse weitergegeben, weil man sich einen zusätzlichen Kundenkreis schaffe, der durch die Synergieeffekte auch zu höheren Gewinnen führt.


April 2017

Fremdvergleich bei Arbeitsverhältnissen
24.04.2017

Wenn Arbeitsverhältnisse unter nahestehenden Personen abgeschlossen werden, muss der Fremdvergleich eingehalten werden. Das Finanzgericht Niedersachsen schränkt den Personenkreis mit dem aktuellen Urteil ein. Soweit eine nahestehende Person vorliegt, die aber kein Angehöriger ist, werden diese Grundsätze der Finanzverwaltung nicht zur Anwendung gebracht. Im Urteilsfall ging es um eine nicht mehr bestehende nichteheliche Lebensgemeinschaft. Der steuerlich anerkannte Minijob wurde umgestaltet, so dass die ehemalige Lebensgefährtin mit dem gemeinsamen Kind nur noch statt Barlohn die Überlassung des Pkw als Bezug bekommen hatte. Die Finanzverwaltung sah in dieser Vertragsgestaltung einen Verstoß gegen den Vergleich mit fremden Dritten. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen: ob und unter welchen Voraussetzungen kommen die Grundsätze für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen auch bei fremden Dritten zur Anwendung?

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken
24.04.2017

Gewinnverlagerungen sollen unterbunden werden, das ist das erklärte Ziel der Bundesregierung zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Lizenzaufwendungen sollen aus diesem Grund eingeschränkt werden. Grundsätzlich sollen vom steuerlichen Abzug Aufwendungen für Lizenzen und andere Rechteüberlassungen ausgenommen werden, die beim Empfänger nicht oder nur gering besteuert werden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesentwurf sieht darin schädliche Steuerpraktiken, die künftig vom Ausgabenabzug ausgeschlossen werden.

Abzinsungszeitraum Altersversorgungsverpflichtungen
17.04.2017

In der 942. Sitzung des Bundesrats am 26.02.2016 wurde der vom Bundestag am 18.02.2016 verabschiedete Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften bestätigt. Die letzteren Änderungen betreffen die Abzinsung der Pensionsrückstellungen. Da der Abzinsungszinssatz wegen des längerfristig niedrigen Zinsniveaus seit einigen Jahren sinkt und um den Effekt der dadurch steigenden Pensionsrückstellungen abzumildern, wird der Zeitraum für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes von 7 auf 10 Jahre verlängert. Freiwillig kann es bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen und vor dem 01.01.2016 enden (Wirtschaftsjahr 2015) angewendet werden.

Ohne Antrag kein Geld
17.04.2017

Das SG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob für die Geltendmachung von Ansprüchen das Stellen eines Antrages erforderlich ist. Im zugrundeliegenden Fall bezog der Kläger bis Ende Dezember 2014 Hartz IV. Trotz mehrfacher Aufforderung durch das Arbeitsamt, kam es von Seiten des Klägers zu keiner erneuten Antragsstellung. Wie sich später herausstellte war der Kläger hierzu aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht dazu in der Lage, weshalb seine nun eingesetzte Betreuerin rückwirkend ab Januar 2015 Sozialleistungen einforderte. Das Arbeitsamt bewilligte die Leistungen jedoch erst ab Antragsstellung und damit ab Juni 2015. Hiergegen wehrte sich der Kläger, denn nach seiner Auffassung sei er unverschuldet erkrankt, weshalb ihm eine Antragsstellung nicht möglich war. Dies sah das SG anders. Das Gesetz fordert für die Anspruchsentstehung ganz klar eine Antragsstellung. Versäumt man den Antrag, hat man keine Möglichkeit, den Anspruch rückwirkend geltend zu machen. Auch eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ kommt nicht in Betracht, denn diese Norm greift nur in Fällen des unverschuldeten Versäumens gesetzlicher Fristen. Hier wurde jedoch keine Frist versäumt, sondern erst gar kein Antrag gestellt.

Neue GWG-Grenze 800.- EUR!?
10.04.2017

Zur Erhöhung der GWG-Grenze von bisher 410 EUR hat sich die Koalition nun auf einen neuen Wert von 800 EUR geeinigt. Damit können in Unternehmen künftig Schreibgeräte, Tablets oder andere Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800 EUR sofort abgeschrieben werden. Der neue Grenzwert soll für Anschaffungen ab dem 01.01.2018 zum Ansatz kommen. So entfallen für viele Wirtschaftsgüter auch die Aufzeichnungspflichten.

Bereitschaftdienstzeiten
10.04.2017

Der BFH hat mit Urteil vom 29.11.2016 (Az. VI R 61/4) einen Leitsatz zur steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten aufgestellt. Dahingehend gilt, wenn Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet werden, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, dann handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im einkommensteuerrechtlichen Sinne.

Ort der Leistung bei Grundstücken
03.04.2017

Der Umsatzsteueranwendungserlass wurde bezüglich der Ortsbestimmung im Zusammenhang mit einem Grundstück angepasst. Voraussetzung für den Belegenheitsort des Grundstücks ist, dass die Leistungen im engen Zusammenhang mit einem ausdrücklich bestimmten Grundstück erbracht werden. Dies sind z. B. Ingenieur- und Planungsleistungen bei einem Grundstück, das zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung bereits feststeht. Dies gilt auch für andere Leistungen, die den Zusammenhang mit einem Grundstück aufweisen. Bei der Gestellung von Personal ist die entgeltliche Überlassung von weiterhin beim Unternehmer angestellten Arbeitnehmern an einen Dritten zu verstehen. Eine Grundstücksleistung liegt nur vor, wenn der leistende Unternehmer seinen Erfolg schuldet und die Ausführung im Zusammenhang mit einem Grundstück steht. Die Personalgestellung ist davon abzugrenzen.

Abstandszahlung – Arbeitslohn?
03.04.2017

Mit Urteil vom 08.12.2016 hat das Finanzgericht München zur Frage entschieden, ob eine vergleichsweise erhaltene Abstandszahlung steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt (Az. 11 K 763/15). Wenn ein Betriebsübergang verneint wird und sich der Arbeitnehmer damit zufriedengibt, dass sein Beschäftigungsverhältnis im Betrieb des ehemaligen Arbeitgebers geendet hat und auch nicht mehr über dessen Fortbestehen gestritten wird, dann stellt sich eine vergleichsweise sog. erhaltene Abstandszahlung als Frucht seiner Arbeitskraft dar. Demnach handelt es sich bei dieser Zahlung um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Kläger war hingegen der Meinung, dass es sich dabei um nichtsteuerbaren Schadenersatz handelt. Das Finanzgericht stellte klar, dass es sich bei der Geldleistung um einen Ersatz für künftige, nach Arbeitsvertrag zu erwartende Einnahmen aus einer Arbeitsleistung handelt, auf die verzichtet wird, obwohl das Arbeitsverhältnis möglicherweise noch fortbesteht.


März 2017

Fondsanteile – Zweitmarktwert
27.03.2017

Mit Urteil vom 28.10.2016 (Az. 9 K 2393/14 K) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen bei Aussetzung der Anteilsrücknahme keine Teilwertabschreibung auf den Zweitmarktwert vorgenommen werden darf. Dies wurde nun mit einer Mitteilung des FG vom 15.02.2017 bekannt gegeben, weiterhin wurde Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen I R 3/17 zugelassen. Im Urteilsfall befanden sich die Fonds am Bilanzstichtag in Liquidation, was dazu führte, dass ein Handel mit den Anteilen nur noch mit dem sog. Zweitmarktwert möglich war. Die Klägerin nahm daher eine Teilwertabschreibung auf diesen Wert vor. Dagegen entschied das FG, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung nicht vorliegt und die für Aktien zutreffende Bewertung auf offene Immobilienfonds nicht übertragbar ist. Der Wert des Fonds bestimmt sich durch die Verkehrswerte der Immobilien, welche sich im Rücknahmepreis wiederspiegeln.

Zuzahlung zu den Benzinkosten
27.03.2017

Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Mit zwei Urteilen hat der BFH zugunsten des Steuerpflichtigen aktuell entschieden. Damit kann nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt sondern auch individuelle Kosten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der 1 % Methode berücksichtigt werden. Allerdings kann der Wert des geldwerten Vorteils durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers nur bis null reduziert werden. Ein verbleibender Restbetrag bleibt ohne steuerliche Auswirkung. Dies hat der BFH im zweiten Urteilsfall deutlich gemacht, in dem die Zuzahlung des Arbeitnehmers höher als der ermittelte geldwerte Vorteil nach Fahrtenbuchmethode war. Insbesondere kann ein Ansatz bei den Werbungskosten nicht erfolgen.

Ort der Lieferung bei Lager
20.03.2017

Für die Bestimmung des Lieferorts nach dem Beginn der Lieferung ist erforderlich, dass der Abnehmer bei Beginn der Lieferung feststeht. Im aktuellen Urteilsfall ging es um die Frage des Lieferortes, wenn der Gegenstand für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird. Der BFH sieht auch hier eine Versendungslieferung. Der Ort der Lieferung befindet sich unstreitig auch hier am Beginn der Warenlieferung. Eine Einlagerung für den bei Beginn der Versendung bereits feststehenden Abnehmer für kurze Zeit, um den bei Bedarf notwendigen Warenbestand des Erwerbers zu decken, unterbricht nicht die Lieferung. Es gilt für Umsatzsteuerzwecke der Beginn der Lieferung weiterhin.

Sozialversicherung: Infoportal für Arbeitgeber
20.03.2017

Das neue Infoportal soll einen umfassenden Überblick über Informations- und Meldepflichten in der Sozialversicherung verschaffen. Die Nutzung setzt keine Vorkenntnisse voraus. Es handelt sich um ein reines Informationsportal, das Arbeitgebern mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland öffentlich ohne Autorisierung zur Verfügung steht (www. Informationsportal.de).

Einheitliche BMG für die Körperschaftsteuer
13.03.2017

Erneut soll dieses Thema in den Mitgliedstaaten vorangebracht werden. Eine Steuererklärung für alle Gewinne in der EU- das soll mit einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer erreicht werden. In einem ersten Schritt soll ein einheitliches Regelwerk gefunden werden. In einem zweiten Schritt sollen die unternehmerischen Gewinne und Verluste in unterschiedlichen EU-Länder zu einem Nettoergebnis zusammengefasst werden (GKKB). Die Steuer soll dann mit einem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, in dem das Unternehmen aktiv war. Mit zusätzlichen neuen Bestimmungen sollen Regelungen geschaffen werden, die für alle Unternehmen in der EU zur Anwendung kommen, so z. B. ein Abzug für Forschung und Entwicklung oder fiktive Zinsen für das Eigenkapital.

Arbeitslosenquote im EU-Raum
13.03.2017

Die Arbeitslosenquote im EU-Raum liegt aktuell bei 9,8 %. Das ist die niedrigste Quote, die im EU-Raum seit 2009 festgestellt werden konnte. Die niedrigsten Quoten haben Tschechien (3,7 %) und Deutschland (4,3 %). Die höchsten Quoten registrierten Griechenland (23,1 %) und Spanien (19,2 %). Die Arbeitslosenquote stieg in Estland, Zypern, Dänemark und Italien und ging in 24 Mitgliedstaaten zurück. Der stärkste Rückgang ist in Kroatien von 15,7 auf 11,4 % festgestellt worden.

Begriff der Bauleistung
06.03.2017

In einem aktuellen Urteil nimmt die Rechtsprechung zum Begriff der Bauleistung Stellung. In ein Bauwerk eingebaute Anlagen sind danach nur dann Bestandteil des Gebäudes, wenn Sie für Konstruktion, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Bauwerks von Bedeutung sind. Das Urteil ergeht zur alten Rechtslage zur Frage, ob Betriebsvorrichtungen Bauleistungen im Sinne der Nettorechnung nach § 13 b UStG auslösen können. Der Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung wird von der Gerichtsbarkeit also nicht akzeptiert. Erst mit der gesetzlichen Neuregelung kann die Anwendung der Nettorechnung in Bezug auf Betriebsvorrichtungen umgesetzt werden. Die Neuregelung gilt für Leistungen, die nach dem 5.11.2015 ausgeführt werden.

Neuer Gesetzesentwurf zur Beseitigung von Lohnunterschieden
06.03.2017

In seiner Mitteilung vom 10. Februar 2017 befürwortet der Bundesrat den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Beseitigung der Lohnunterschiede von Männern und Frauen. Denn wie das Statistische Bundesamt bereist 2015 feststellte, verdienen Frauen immer noch 21% weniger als ihre männlichen Kollegen. Dies soll sich zukünftig ändern. Hierzu erhalten alle Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als 200 Mitarbeitern tätig sind, einen Auskunftsanspruch über das Bruttogehalt ihrer ihnen gleichgestellten Arbeitskollegen. Ziel ist es durch Schaffung von Transparenz die Verhandlungsposition der Frauen im Rahmen von Gehaltsverhandlungen zu stärken bzw. die Einklagbarkeit etwaiger Lohnausgleichsansprüche zu erleichtern. Betroffen sind hiervon derzeit 14 Millionen Beschäftigte. Alle anderen Mitarbeiter können sich ersatzweise auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen.


Februar 2017

Einkünfte eines Rentenberaters
27.02.2017

Ob die Einkünfte eines Rentenberaters der Gewerbesteuer unterliegen, hatte nun der BFH in einem aktuellen Verfahren zu entscheiden. Das Finanzgericht sah die Gewerblichkeit als gegeben, da die Tätigkeit nach Ausbildung und anderer Vorgaben nicht mit dem freien Beruf eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters zu vergleichen ist. Die Klägerin hatte sich als beschäftigte bei der Krankenkasse durch Zusatzausbildungen als Referentin und Spezialistin im Bereich des Versorgungsausgleichsrechts und der gesetzlichen Rentenversicherung fortgebildet. Sie war zum mündlichen Verhandeln bei den Sozialgerichten zugelassen. Eine sonstige selbständige Tätigkeit war durch das Finanzgericht jedoch auch nicht erkennbar, weshalb Gewerbesteuer auf die selbständigen Einkünfte festzusetzen war. Das letzte Wort hat nun der BFH.

Mehrjährige Tätigkeit
27.02.2017

Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird. Ferner sind Versorgungsleistungen aus einer Pensionszusage, die an die Stelle einer in einem vergangenen Jahr erdienten variablen Vergütung (Bonus) treten, keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit. (BFH vom 31.08.2016, Az. VI R 53/14).

Vorsteueraufteilung bei Blockheizkraftwerken
20.02.2017

Der Unternehmer unterhielt im Urteilsfall einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (pauschaliert) und einen Gewerbebetrieb. Die Aufteilung der Vorsteuer aus den gemischt genutzten Eingangsleistungen (Blockheizkraftwerk) sind aufzuteilen. Der BFH beantwortete in seinem aktuellen Urteil, die Frage, wie diese Aufteilung zu erfolgen hat. Sachgerecht ist dabei, im Verhältnis der Marktpreise der Produzierten Strom- und Wärmemenge aufzuteilen. Es wird also entgegen der Finanzverwaltung der objektbezogene Umsatzschlüssel zur Anwendung gebracht.

Dienstaufwandsentschädigung
20.02.2017

Wenn ein hauptamtlicher Bürgermeister in Baden-Württemberg eine Dienstaufwandsent-schädigung steuerfrei ausbezahlt bekommt, die nach Auslegung des Finanzgerichts seine gesamten beruflich veranlassten Aufwendungen abdecken soll, kann dieser nur Werbungs-kosten geltend machen, sofern diese Kosten die Entschädigung übersteigen. Infolge eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG, fallen auch nicht die durch die steuerfreie Reisekostenvergütung i.S.d. § 3 Nr. 13 EStG abgegoltenen Reisekosten unter das Abzugsverbot des § 3 c EStG, wenn die Dienstaufwandsentschädigung auch diese Aufwendungen abgelten soll. BFH Urteil vom 19.10.2016, Az. VI R 23/15

Änderung des bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheides
13.02.2017

Wenn die wirtschaftliche Belastung der Erben erst dann eintritt, wenn der Bescheid wegen Erbschaftsteuer bereits bestandskräftig ist, kann dieser nach Auffassung des Finanzgerichtes noch geändert werden. Der zunächst steuerfrei beurteilte Sanierungsgewinn wurde später als steuerpflichtige Betriebseinnahme angesetzt. Im Zeitpunkt des Erbfalls war dieser Umstand nicht bekannt gewesen. Das Revisionsverfahren vor dem BFH soll nun diese Frage endgültig klären.

Unfallversicherung: Streit unter Nachbarn
13.02.2017

Das LSG Baden-Württemberg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die gesetzliche Unfallversicherung auch in Fällen von Nachbarschaftsstreitigkeiten zu leisten hat. Im Urteilsfall kam es zwischen dem als Landwirt tätigen Kläger und seinem Nachbarn zu Handgreiflichkeiten, wodurch dem Kläger ein Nervenstrang des rechten Unterarms durchtrennt wurde. Nun begehrte er Leistungen durch die Versicherung, da der Angriff seines Nachbarn während der Ausübung seines Berufes als Landwirt erfolgte. Die Richter des LSG verneinten jedoch einen solchen Anspruch. Denn ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung liegt nur dann vor, wenn die berufliche Tätigkeit auch ursächlich für den eingetretenen Gesundheitsschaden ist. Dem war jedoch nicht so, denn die Verletzung ist nachweislich Folge eines jahrelangen privaten Nachbarschaftsstreits.

Taxifahrten im Rahmen von Pauschalreisen
06.02.2017

Das zuständige Finanzgericht musste die Frage beantworten, ob auch dann ein begünstigter Taxiverkehr vorliegen kann, wenn ein Dritter den Auftrag dazu gegeben hatte. Neben dem üblichen Taxigeschäft erhielt der Kläger auch Aufträge von einer Reisefirma. Im Rahmen einer Pauschalreise musste er Kunden zum Zielort befördern. Da der Fahrgast nicht selbst die Beförderung in Auftrag gegeben hatte, nahm das Finanzamt an, es handelt sich nicht um Fahrten, die mit dem ermäßigten Steuersatz angesetzt werden könnten. Das Finanzgericht sprach dem Merkmal, wer letztlich die Fahrt in Auftrag gegeben hatte, keine besondere Bedeutung zu. Auch von Dritten beauftragte Fahrten unterliegen den Vorgaben der ggf. ermäßigt zu besteuernden Personenbeförderung.

Provisionen sind beim - Elterngeld zu berücksichtigen
06.02.2017

Das LSG Baden-Württemberg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob bei der Elterngeldberechnung auch regelmäßig gezahlte Provisionen anzusetzen sind. Dies sei deshalb problematisch, weil nach § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG solche Einnahmen nicht zu berücksichtigen sind, die nach lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind. Dies sei aber bei Provisionen der Fall, weshalb sie bei der Berechnung des Elterngeldes außen vor bleiben müssen. Dies sah das LSG jedoch anders, denn gesetzliche Verweisungen auf Verwaltungsvorschriften, die jederzeit ohne Beteiligung des Gesetzgebers geändert werden können, seien nicht geeignet, den gesetzlichen Anspruch des Elterngeldes einzuschränken.


Januar 2017

Pensionszusage – Arbeitslohn
30.01.2017

Der BFH hat sich in einer Pressemitteilung Nr. 70/16 vom 09.11.2016 zum Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) zur Übernahme einer Pensionszusage gegen eine Ablösungszahlung geäußert. Demnach gilt, wenn lediglich der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrages wechselt, dann führt dies nicht nach dem genannten Urteil des BFH beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn. Vorausgesetzt ist allerdings, dass dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen. Im Urteilsfall hat lediglich der Schuldner der Verpflichtung aus der Pensionszusage gewechselt. Durch die Zahlung des Ablösungsbetrages an den die Pensionsverpflichtung übernehmenden Dritten, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen wirtschaftlich nicht erfüllt, so dass kein Zufluss von Arbeitslohn erfolgt.

Arbeitslosengeldanspruch trotz ungekündigtem Arbeitsverhältnis
30.01.2017

Das SG Dortmund hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob auch dann Arbeitslosengeld I zu gewähren ist, wenn der Anspruchssteller noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Im zu entscheidenden Fall meldete sich die Klägerin arbeitslos, nachdem sie sich nach längerer Arbeitsunfähigkeit (wg. Mobbings) geweigert hatte, an ihrem bisherigen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten. Sie sei nunmehr ohne Gehaltszahlung freigestellt worden und stelle sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kam es jedoch nicht, da die klagende Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber auf Versetzung verklagte. Die Arbeitsagentur verneinte den Arbeitslosgengeldanspruch, denn mangels Kündigung sei die Arbeitnehmerin nicht arbeitslos. Dies sah das SG Dortmund anders. Für die Arbeitslosigkeit genügt eine faktische Beschäftigungslosigkeit und der Wille der Klägerin, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Auch eine Klage auf Weiterbeschäftigung ändere hieran nichts, denn diese Maßnahme sei notwendig, um den Arbeitgeber zur Kündigung zu bewegen.

Versandkosten für Sachbezüge
23.01.2017

In einem aktuellen Urteilsfall geht es um die 44 EUR-Freigrenze. Was passiert, wenn die vom Arbeitgeber zugewendeten Sachbezüge zwar die Grenze einhalten, nimmt man aber die Versandkosten dazu, wird die Grenze überschritten? Im Rahmen eines Prämiensystems bei unfallfreiem Fahren konnten die Arbeitnehmer bei fremden Dritten Waren im Gegenwert von 44 EUR bestellen. Dazu kamen Kosten für Handling und Versand mit ca. 7,50 EUR. Das Finanzgericht bestätigte die Auffassung der Finanzverwaltung, wonach auch diese Kosten bei der Berechnung der Freigrenze einbezogen werden müssten. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten wie Versand und Transport. Der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen und wird nun weiter entscheiden.

VGA durch Vermietung an Gesellschafter
23.01.2017

Nach einem aktuellen Urteil des BFH gehört es zu den Pflichten eines Anteilseigners, die Aufwendungen seiner Kapitalgesellschaft für sein privat genutztes EFH vollständig zu begleichen. Dazu kommt in der Regel ein angemessener Gewinnaufschlag. Der vorzunehmende Fremdvergleich bezieht sich dabei nur auf das an den Gesellschafter vermietete (Teil-) Grundstück. Es ist unerheblich, ob das Grundstück vollständig oder nur teilweise überlassen wird. Es kommt auch nicht darauf an, ob die eigenbetriebliche Nutzung der Immobilie überwiegt.

Vorsteuerabzug mit Rechnungskopie
16.01.2017

In drei Urteilen hat das FG Köln entschieden, dass die Vorlage einer Rechnungskopie die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt, wenn alle für die ordnungsgemäße Rechnung notwendigen Angaben vorhanden sind. Ausländische Unternehmen hatten im Vorsteuervergütungsverfahren Kopien vorgelegt, die von der Finanzverwaltung nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen wurden. Im Zweifelsfalle könne sich jedoch die Finanzbehörde die elektronisch übermittelten Dokumente per Papier vorlegen lassen. Gegen alle Urteile wurde Revision beim BFH eingelegt.

Für gleiche Arbeit gleichen Lohn
16.01.2017

In einem erst kürzlich bekannt gewordenen Urteil hatte sich das LAG Rheinland-Pfalz mit der Frage zu beschäftigen, ob die ungleiche Entlohnung von Frauen und Männern bei gleicher Tätigkeit ein Verstoß gegen das AGG darstellt. Im vorliegenden Fall war die Klägerin als Produktionsmitarbeiterin im Schuhfabrikationsbetrieb der Beklagten beschäftigt und erhielt einen Stundenlohn von 8,45 €, während ihre männlichen Arbeitskollegen 9,56 € erhielten. Hierin sah das Berufungsgericht eine klare Ungleichbehandlung und bejahte den geltend gemachten Nachzahlungsanspruch. Denn nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ist jede geschlechtsspezifische Benachteiligung insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen unzulässig. Es sind jedoch die allgemeinen Verjährungsfristen zu beachten.

Windkraftanlagen AfA-Beginn
09.01.2017

Der BFH hat mit Urteil vom 22.09.2016 (Az. IV R 1/14) festgelegt, wann die Abschreibung bei Windkraftanlagen beginnt. Demnach können die Anschaffungskosten einer durch Kaufvertrag bzw. Werklieferungsvertrag erworbenen Windkraftanlage erst ab dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abgeschrieben werden. Dieses Eigentum an einer Windkraftanlage geht erst im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Erwerber bzw. Besteller über.

Neuer Gefahrentarif bei der Berufsgenossenschaft
09.01.2017

Für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gibt es ab 1.1.2017 einen neuen Gefahrentarif. Die Gefahrtarifstelle 05 wurde um 0,01 Punkte auf 0,60 angepasst. Der Tarif gilt für fünf Jahre. Die Anpassung fällt verglichen mit der letzten Anpassung deutlich geringer aus. Im Jahr 2011 erfolgte die Zusammenfassung verschiedener Berufsgruppen, was zu einer Erhöhung in der Gefahrtarifstelle 05 um mehr als 25 Prozent geführt hatte.

Förderung von europäischen Online-Unternehmen
02.01.2017

Die europäische Kommission hat einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, mit dem die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen beim elektronischen Geschäftsverkehr verbessert werden sollen. Durch das Schaffen einer einzigen Anlaufstelle sollen künftig alle verursachten Mehrwertsteuern der EU im Heimatstaat des Unternehmers abgeführt werden können. Das soll überwiegend kleinen Unternehmern zugute kommen, weshalb eine Umsatzgrenze mit 10.000 EUR eingeführt wird. Auch einheitliche Mehrwertsteuersätze bei E-Books und online-Zeitungen im Vergleich zu Printerzeugnissen sollen den Markt beleben. Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, den ermäßigten Steuersatz insoweit auszudehnen. Als Maßnahme gegen Steuerbetrug außerhalb der EU wird die eingeführte Steuerbefreiung für Kleinsendungen von weniger als 22 EUR abgeschafft.

40 EUR Verzugspauschale bei unpünktlicher Lohnzahlung
02.01.2017

Das LAG Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die 40 EUR Verzugspauschale des § 288 Abs. 5 BGB auch im Arbeitsvertragsrecht Anwendung findet. Zweifel kamen deshalb auf, weil Satz 2 dieser Norm von „Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten“ spricht, es aber im arbeitsgerichtlichen Prozess einen solchen Anspruch nicht gibt, da jede Partei seine eigenen Kosten zu tragen hat. Dennoch bejahte das Gericht die Anwendung des § 288 BGB. Dies deshalb, weil es sich bei dieser Pauschale um eine Erweiterung der gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins handelt, der auch auf Arbeitsentgeltansprüche zu zahlen sei. Auch der Zweck der gesetzlichen Neuregelung - die Erhöhung des Drucks auf den Schuldner, Zahlungen pünktlich und vollständig zu erbringen - spreche für eine Anwendbarkeit zugunsten von Arbeitnehmern, die ihren Lohn unpünktlich oder unvollständig erhalten. Zukünftig kann also jeder Arbeitnehmer bei verspäteter Vergütungszahlung nicht nur Verzugszinsen in Höhe von 5 % (§ 288 Abs. 1 BGB) verlangen, sondern auch noch die Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro, § 288 Abs. 5 BGB. Achtung: Revision zum BAG wurde zugelassen.






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                      (Quelle: www.bbh.de)
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