Buchhaltungsbüro* Carola Glaubitz
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_ ARCHIV 2016 aus Steuern & Recht

Dezember 2016

Betriebsausgabe: Restschuldbefreiung
27.12.2016

Der Kläger erzielte gewerbliche Einkünfte mit erheblichen Verlustvorträgen. Nach Betriebsaufgabe wurde über sein Vermögen das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Das Finanzamt kam zur Auffassung, dass die Restschuldbefreiung zu positiven gewerblichen Einkünften führt. Nach Auffassung des Gerichts führte die Restschuldbefreiung wie ein Forderungsverzicht zu einem außerordentlichen Ertrag, allerdings nicht in dem Jahr, in dem diese erteilt wurde. Der Ertrag ist dem Jahr zuzurechnen, in dem der Betrieb aufgegeben wurde. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der Senat Revision beim BFH zugelassen.

Ausnahme vom Mindestlohn verfehlt ihr Ziel
27.12.2016

Aus einer aktuellen Studie des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) geht hervor, dass die in § 22 Abs. 4 MiLoG geregelte Ausnahme, wonach Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn ausgenommen sind, ihr Ziel verfehlt hat. Denn von durchschnittlich 1,04 Millionen Langzeitarbeitslosen, haben gerade einmal knapp 2000 Personen einen entsprechenden Befreiungsantrag gestellt. Ursprünglich wollte man gerade bei Arbeitgebern Anreize schaffen, diesen Personenkreis zu beschäftigen. Doch dem ist nicht so. Weder sind Langzeitsarbeitslose besonders motiviert für einen niedrigeren Lohn zu arbeiten, noch möchten Arbeitgeber schlecht motivierte Mitarbeiter einstellen. Folglich blieben erhoffte Beschäftigungseffekte aus.

Keine Aufzeichnungspflicht für Landwirte
19.12.2016

Das OLG Hamm hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob auch Landwirte nach § 19 Abs. 1 AentG zur Aufzeichnung über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des bei ihm beschäftigten Arbeitnehmers verpflichtet sind. Dies verneinte das Gericht. Denn eine Aufzeichnungspflicht bestehe nur für die in § 4 Abs. 1 Nr. 1 AEntG ausdrücklich bezeichneten Branchen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes. Der Bereich der Landwirtschaft wird jedoch nicht vom Wortlaut erfasst. Auch eine entsprechende Anwendung auf den Bereich der Landwirtschaft, ist ausgeschlossen, da eine Analogie zu Ungunsten des Betroffenen nicht zulässig ist (Analogieverbot bei Straf- und Bußgeldvorschriften). Schließlich ergebe sich auch aus keinem anderen Gesetz eine Aufzeichnungspflicht, wie etwa dem Mindestlohngesetz.

Zweites Bürokratieabbaugesetz wird zum Bürokratieabbau light
19.12.2016

Vielversprechend ging das zweite Bürokratieabbaugesetz mit zahlreichen Entlastungen an den Start. Vom ersten Bürokratieabbaugesetz ist bei der Beschlussfassung schon nicht mehr viel übrig geblieben: die neuen Buchführungsgrenzen wurden schließlich eingeführt. Im zweiten Bürokratieabbaugesetz ist die vielversprechende Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wieder gestrichen worden. Eine Aufnahme der neuen Grenzwerte für GWG und Sammelposten ist nicht mehr beabsichtigt. Weitere wirkliche Bürokratie-Dauerbrenner werden derzeit vermisst: Die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge neu regeln, auch daran ist derzeit kein Gedanke verschwendet worden. Es bleibt abzuwarten, ob bei der Bundesregierung die Stellungnahmen und Forderungen der Verbände schließlich doch noch Gehör finden.

Entgeltfortzahlung mit Umlagen
12.12.2016

Laut Statistik haben die Krankschreibungen im ersten Halbjahr 2016 den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht! Im Schnitt dauert eine Erkrankung 12 Tage. Diese Risiken kann das Unternehmen mit einer Entgeltfortzahlungsversicherung finanzieren. Kleine und mittlere Betriebe sind grundsätzlich verpflichtet, sich wegen Krankheitsfälle zu versichern. Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitern müssen grundsätzlich die Umlage U1 bezahlen. Der Erstattungssatz kann individuell gewählt werden. Die Spannbreite liegt bei 40 bis 80 Prozent, je nach Beitragsshöhe. Trifft der Unternehmer keine Wahl, wird er zum Regelsatz mit 80 Prozent eingestuft.

Gesetzesentwurf zu Vermeidung von Steuerumgehung
12.12.2016

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Möglichkeiten der Finanzverwaltung verbessert werden, Sachverhalte im Zusammenhang mit grenzüberschreitend tätigen Firmen besser feststellen zu können. Ausschlaggebend für die Regelung sind die veröffentlichten Panama Papers. Daneben gibt es Anpassungsbedarf im Steuerberatungsrecht aufgrund eines EuGH-Urteils, das die grenzüberschreitende Hilfeleistung zum Thema hatte. Auch im Bereich der direkten Steuern mussten aufgrund EuGH-Urteilen bzw. Vertragsverletzungsverfahren der europäischen Kommission Regelungen gefunden werden. Die ggf. durch das Gesetz. entstehenden Mehreinnahmen an Steuern können nicht beziffert werden.

Anordnung der zweiten Anschlussprüfung
05.12.2016

Nach einem aktuellen Urteil des BFH bedarf es für die zweite Anordnung einer Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb keine besondere Begründung. Ergibt sich aus Sicht der Finanzverwaltung aufgrund Kontrollmaterials der Bedarf zur näheren Überprüfung, ist die im Anschluss angeordnete Prüfung ermessensgerecht einzuordnen. Festgestellt wurde im Verfahren, dass der geprüfte Betrieb durch die weitere Anschlussprüfung nicht übermäßig belastet wurde. Der Kläger hatte keine berechtigten Einwendungen vorgebracht, weshalb die Ausweitung der Prüfung anzuerkennen war.

UV-Meldeverfahren ab 2017
05.12.2016

Ab dem 1.1.2017 gilt der digitale Lohnnachweis, der das bisherige Lohnnachweisverfahren bei der gesetzlichen Unfallversicherung ablöst. Ab dem 01.12.2016 ist ein verpflichtender Stammdatenabgleich möglich. Dabei sind als Zugangsdaten die Betriebsnummer des Unfallträgers, die Mitgliedsnummer und die neu eingeführte PIN erforderlich. Die Zugangsdaten einschließlich der neu eingeführten PIN bekommen die Unternehmen ab November 2016 schriftlich von der zuständigen Berufsgenossenschaft mitgeteilt. Der steuerliche Berater bzw. das beteiligte Lohnbüro müssen sich diese Daten von ihren Mandanten aushändigen lassen und spätestens zum Jahreswechsel die Informationen überprüfen.


November 2016

EU-Kommission zur Unternehmensbesteuerung
28.11.2016

Eine tiefgreifende Reform der Unternehmensbesteuerung in der EU soll nach einer Pressemitteilung der europäischen Kommission erfolgen. Dazu soll eine gemeinsame Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Körperschaftsteuer gefunden werden. Bei Doppelbesteuerungsabkommen sollen Streitigkeiten zwischen den Beteiligten beseitigt werden. Hybride Gestaltungen mit Ländern außerhalb der EU sollen unterbunden werden. Weitere Beratungen in den Ländern sollen diese Maßnahmen konkretisieren

Pauschalversteuerung nach § 37 b EStG
28.11.2016

Hinsichtlich der Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37 b EStG hat der BFH Leitsätze aufgestellt was die Ausübung und den Widerruf des Wahlrechts betrifft (Urteil vom 15.06.2016, Az. VI R 54/15). U.a. wird aufgeführt, dass die Pauschalierungswahlrechte einheitlich für sämtliche Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer einerseits und sämtliche Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer andererseits wahrzunehmen sind. Dies geschieht durch Abgabe einer entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung. Die eingeräumten Wahlrechte sind widerruflich und dieser Widerruf ist durch Abgabe einer geänderten Pauschsteueran-meldung gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt zu erklären. Bei der anderweitigen Ausübung des Wahlrechts handelt es sich um ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. AO.

Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung
21.11.2016

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird mit 1,1 % auch in 2017 stabil bleiben. Dies bestätigt die aktuelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Mitglieds. Eine Übersicht der aktuellen kassenindividuellen Zusatzbeiträge kann auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes abgerufen werden.

Passivierung Darlehen
21.11.2016

Bei Darlehensverträgen kann die Verpflichtung aufgenommen werden, in späteren Jahren höher zu verzinsen. Am Bilanzstichtag ist wegen der Verpflichtung grundsätzlich eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung auszuweisen. Es liegt ein wirtschaftlicher Erfüllungsrückstand vor, der durch die am Bilanzstichtag bestehende Darlehensverbindlichkeit auszuweisen ist. Eine derartige Zinsverbindlichkeit ist nach einem aktuellen Urteil des BFH grundsätzlich abzuzinsen.

Vorsteuerabzug aus Rechnungen
14.11.2016

Wenn in Rechnungen der Sitz des leistenden Unternehmers nicht richtig angegeben wird, ist trotzdem der Vorsteuerabzug möglich. Dies ist dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg zu entnehmen, das aber wegen grundsätzlicher frage die Revision zum BFH zugelassen hat. Der Vorsteuerabzug wurde vom Finanzamt mit der Begründung verweigert, es handele sich um eine Briefkastenfirma. Die Geschäfte der GmbH wurden vom ungarischen Geschäftsführer von Ungarn aus betrieben, es war kein Lager in Deutschland vorhanden, es gab lediglich eine Adresse, die als Sitz im Handelsregister eingetragen war und vom Geschäftsführer einmal im Monat aufgesucht wurde. Ansonsten hatte ein Beauftragter Rechtsanwalt vor Ort Briefe empfangen und ggf. Erledigungen vorgenommen. Das Finanzgericht wies die Klage mit der Begründung zurück, dass der EuGH bisher über die notwendigen Rechnungsangaben bezüglich der Anschrift noch nicht entschieden habe.

Teilweise Abschaffung der Zwangsverrentung
14.11.2016

Bisher konnte die Agentur für Arbeit, Personen, die Harzt IV beziehen, vorzeitig in Rente (mit 63 Jahren) schicken. Dies hatte jedoch eine Rentenkürzung i. H. v. 8,7% monatlich zur Folge. Nach der Ersten Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsverordnung soll dies nun dann nicht mehr gelten, wenn die vorgezogene Altersrente -aufgrund der Kürzung- zum Leben nicht mehr ausreicht und der Betroffene deshalb die Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen muss. Reicht die Rente jedoch zur Bedarfsdeckung aus, soll eine „Zwangsverrentung“ weiterhin möglich sein. Sollte der Bundesrat dieser Verordnung zustimmen, wird diese am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Innergemeinschaftlicher Erwerb von Fahrzeugen
07.11.2016

Nach einem aktuellen BMF-Schreiben wird klargestellt, welche neuen Fahrzeuge im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs einbezogen werden. Danach gehören auch landwirtschaftliche Zugfahrzeuge zu den begünstigten Fahrzeugen. Keine Landfahrzeuge sind jedoch Wohnwagen oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Letztere sind aufgrund ihrer Beschaffenheit und Bauart nicht zum Transport von Gütern oder Personen bestimmt oder geeignet.

Übernahme Fortbildungskosten
07.11.2016

Im Urteilsfall des FG Münster vom 09.08.2016 (Az. 13 K 3218/13 L) ging es um das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers hinsichtlich der Übernahme von Fortbildungskosten für angestellte Berufskraftfahrer. Dieses wird bejaht, sofern im Rahmen der Gesamtwürdigung dass der jeweils verfolgte Zweck im Vordergrund steht. Im Falle des „ganz überwiegend“ eigenbetrieblichen Interesses kann ein damit verbundenes eigenes Interesse, den Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden. Im Urteilsfall hat das FG ein solch überwiegend eigenbetriebliches Interesse anhand der vorliegenden Gegebenheiten als gegeben angesehen, u.a. auch darum, da sich der Kläger den Weiterbildungskosten nicht entziehen konnte, da die Fahrer alle mehr als drei Jahre dem Betrieb des Klägers zugehörig waren und dieser somit nach Tarifvertrag verpflichtet war, die Kosten zu übernehmen. Der durch die Weiterbildung für die Arbeitnehmer entstandene Vorteil sei ferner lediglich eine notwendige Begleiterscheinung der bezweckten betriebsfunktionalen Zielsetzung.


Oktober 2016

Vordruck 2017 bereits veröffentlicht
31.10.2016

Das BMF hat zum ersten Mal den amtlichen Vordruck für die Umsatzsteuererklärung frühzeitig veröffentlicht. Damit wird in allem Fällen die Nutzung eines aktuellen Formulars gewährleistet. In der Praxis ist bisher immer ein Problem aufgetaucht, wenn der Betrieb im laufenden Jahr aufgegeben oder veräußert wurde und die Steuererklärung innerhalb eines Monats einzureichen ist.

Mutterschutzgeld ohne Arbeitsaufnahme
31.10.2016

Das LAG Berlin-Brandenburg hatte die Frage zu klären, ob ein Anspruch auf Mutterschutzgeld auch dann besteht, wenn die Arbeitnehmerin nie gearbeitet hat. Sachverhalt: Die Klageparteien schlossen im November 2015 einen Arbeitsvertrag, der zum 01.01.2016 beginnen sollte. Aufgrund eines schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbotes trat die klagende Arbeitnehmerin ihre Beschäftigung jedoch nie an. Dennoch begehrte sie die Zahlung des Mutterschutzgeldes nach § 11 MuSchG, was der Arbeitgeber entsprechende dem Motto „Ohne Arbeit kein Lohn“ ablehnte. Die 9. Kammer des LAG gab jedoch der Arbeitnehmerin Recht. Denn der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG setzt lediglich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, nicht jedoch ein tatsächliches Tätigwerden. Auch ist der Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet, da ihm seine geleisteten Beträge über das Umlageverfahren zu 100% erstattet werden. Achtung: Revision zum BAG wurde zugelassen.

Aufbewahrung von elektronischen Kontoauszügen
24.10.2016

Wenn die von den Kreditinstituten übermittelten elektronischen Kontoauszüge als richtig und unveränderbar abzusehen sind, ist die steuerliche Anerkennung der aufbewahrten Dokumente gewährleistet. Dies ist z. B. mit einem PDF-Dokument als Anhang per Mail oder Web-Download zur Verfügung gestellt, regelmäßig erfüllt. Es werden an elektronische Kontoauszüge keine höheren Anforderungen als an elektronische Rechnungen gestellt. Es muss jedoch der Datenzugriff auf die elektronischen Dokumente sicher gestellt sein. Der Ausdruck und die Aufbewahrung in Papierform ist deshalb nicht zulässig. Es gilt eine Aufbewahrungsdauer von zehn Jahren. Dies ist auch im Falle eines Bankenwechsels zu beachten.

Der Mindestlohn und der Wochenfaktor
24.10.2016

Seit Anfang 2015 hat der AN Anspruch auf die Zahlung von 8,50 € pro Stunde. Um die Einhaltung des MiLoG weitgehend sicherstellen zu können, greifen viele Unternehmen auf die sogenannte Wochenfaktormethode zurück.
Beispiel:
AN verdient bei einer 5-Tage-Woche mit 40 Wochenarbeitsstunden 1.500,00 Brutto. Damit errechnet sich der Stundenlohn wie folgt: Mtl. Stundenlohn = Bruttomonatslohn/monatliche Arbeitsstunden Mtl. Arbeitsstunden = 52 Wochen/12 Monate (= 4,33) * 5-Tage-Woche * 8h pro Tag Auf das Beispiel angewendet bedeutet das ein Stundenlohn von 8,65 € pro Stunde. Was diese Formel jedoch nicht berücksichtigt, sind insbesondere vom Arbeitnehmer geleistete Überstunden. Arbeitet der Mitarbeiter nur 5 Stunden mehr im Monat, liegt der tatsächliche Stundenlohn mit 8,42 € unter der Mindestlohngrenze. Wichtig zu wissen ist, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit 8,50 € zu vergüten sind. Folglich kann die Wochenfaktormethode lediglich ein im Vorfeld nützliches planerisches Berechnungsmittel sein, denn der Unternehmer bleibt verpflichtet, am Ende der Abrechnungsperiode noch einmal genau nachzurechnen.

Mietwagen und Taxi: 1-Prozent-Regelung
17.10.2016

Nach einem aktuellen Urteilsfall ist bei Mietwagen und Taxen die Streitfrage nach dem anzusetzenden Bruttolistenpreis mit einer zugelassenen Revision beim BFH zu klären. Der Kläger berechnete die 1-Prozent-Regelung aus dem niedrigeren Listenpreis für Mietwagen und Taxen, der sich aus der entsprechend vorgelegten Preisliste ergeben hatte. Das Finanzamt berechnete den höheren Bruttolistenpreis mit der Fahrgestellnummer des Wagens und nahm keine Rücksicht auf besondere Preisvorgaben. Das zuständige Finanzamt hat der Klage stattgegeben, da es sich beim Listenpreis um den im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblichen Preis laut Herstellerempfehlung handelt. Damit ist die Preisempfehlung für das Sondermodell Taxi maßgeblich. Es liegt auch kein Sonderrabatt vor, der bei der Berechnung nicht mit einbezogen werden dürfte. Mit Spannung bleibt abzuwarten, wie der BFH die Berechnungsgrundlage festsetzen wird. Entsprechende Fälle sollten mit Einspruch offen gehalten werden.

Sachbezugswert bei Zuschüssen zu Mahlzeiten
17.10.2016

In einem bundesweit gültigen Schreiben der OFD Frankfurt wird zu arbeitstäglichen Zuschüssen des Arbeitgebers zu Kantinenmahlzeiten und Essensmarken Stellung genommen. Sofern derartige Leistungen des Arbeitgebers ohne Papier-Essensmarken gewährt werden, ist dennoch ein Sachbezug anzunehmen, wenn der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Leistungen vereinbart hat. Der Ansatz des Sachbezugswerts ist unter den weiteren Voraussetzungen zulässig. Ein Vertrag zwischen Gaststätte und Arbeitgeber ist entbehrlich. Der Arbeitgeber ist jedoch nachweispflichtig und muss sämtliche Unterlagen zum Lohnkonto aufbewahren.

Korrektur eines Bilanzansatzes
10.10.2016

Die Klage gegen die vorgenommene Bilanzberichtigung durch das Finanzamt wurde vom zuständigen Finanzgericht abgelehnt. Es wurden Abschreibungsbeträge auf das Wirtschaftsgut Wald vorgenommen, die aufgrund des vorliegenden nicht abnutzbaren Anlagegutes nicht richtig waren. Der Bilanzierungsfehler für die Vorjahre wurde in einer Aussenprüfung in der ersten noch offenen Bilanz berichtigt. Die gewinnerhöhende Kapitalanpassung in Summe aus den vorangehenden Jahren ergibt sich aufgrund der vorgenommenen Wertminderung, die steuerlich unzutreffend war. Ist die Korrektur in der Bilanz, in der der Fehler aufgetreten war, bestandskräftig, ergibt sich aufgrund des Bilanzenzusammenhangs die Korrektur in der ersten Bilanz, in der dies mit steuerlicher Wirksamkeit möglich ist. Insofern bestätigte die Rechtsprechung die Auffassung der Finanzbehörde zu den Grundsätzen der Bilanzberichtigung erneut.

Neue Rechengrößen für 2017
10.10.2016

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf zur Verordnung der neuen Rechengrößen 2017 vorgelegt. Diese werden gemäß der Einkommensentwicklung jährlich angepasst. Nach dem Beschluss der Bundesregierung und der Zustimmung des Bundesrates können diese Werte verkündet und damit angewendet werden.

     WEST         OST     
     Monat    Jahr    Monat    Jahr
Beitragsbemessungsgrenze:
Allg. Rentenversicherung
   6.350 €    76.200 €    5.700 €    68.400 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Knappschaft
   7.850 €    94.200 €    7.000 €    84.000 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
   6.350 €    76.200 €    5.700 €    68.400 €
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken-/Pflegeversicherung
   4.800 €    57.600 €    4.800 €    57.600 €
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken-/Pflegeversicherung
   4.350 €    52.200 €    4.350 €    52.200 €
Bezugsgröße    2.975 €    35.700 €    2.660 €    31.920 €
















vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung 37.103 €
* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich

Kleinunternehmergrenze überschritten
04.10.2016

Im Urteilsfall hat die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen geschätzt und dabei die Regelbesteuerung zur Anwendung gebracht. Daraufhin legte der Unternehmer Einspruch ein, da aufgrund der Umsätze in Höhe von 17.239 EUR im Vorjahr die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung kommt. Im Rahmen der Aussenprüfung erfolgte unter anderem eine Hinzuschätzung von Privatentnahmen, da keine Aufzeichnungen geführt wurden. Wegen der dann aus Sicht des Steuerpflichtigen nur geringfügig überschrittenen Grenze (Gesamtumsatz 18.172 EUR) sollte der Kleinunternehmer beibehalten werden. Das zuständige Gericht lehnte die Klage ab. Auch bei nur geringfügigen Überschreiten der Gesamtumsatzgrenze in Höhe von 17.500 EUR ist die Regelung ausgeschlossen. Insofern sind keine Bagatellgrenzen vorgesehen. Der Steuerpflichtige hat das Risiko der fehlerhaften Ermittlung zu tragen. Das gilt auch im Zusammenhang mit Aussenprüfungen. In Frage kommen nach Ansicht des Gerichtes lediglich Billigkeitsregelungen, wenn die fehlerhafte Ermittlung entschuldbar ist. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Unternehmer nachweislich seine Umsätze ohne Umsatzsteuer kalkuliert hatte und so die Grenzwerte einhalten kann.

Gehaltsverzicht – verdeckte Einlage?
04.10.2016

Mit BFH Urteil vom 15.06.2016 (Az. VI R 6/13) hat dieser zur Frage ob bei einem Gehalts-verzicht zugeflossener Arbeitslohn im Wege einer verdeckten Einlage vorliegt. Hierzu kommt es maßgeblich darauf an, wann der Verzicht erklärt wurde. Demnach kann eine solche Einlage und zugeflossener Arbeitslohn nur dann gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige nach Entstehung seines Gehaltsanspruchs aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf diese verzichtet, da in diesem Fall in die Bilanz eine Gehaltsverbindlichkeit eingestellt hätte werden müssen. Wird bereits vor Entstehung des Gehaltsanspruchs auf diesen verzichtet, erfolgt eine unentgeltliche Tätigkeit und es kommt nicht zum fiktiven Zufluss von Arbeitslohn beim Gesellschafter-Geschäftsführer.


September 2016

Minijobs im Alter
26.09.2016

Laut einer Pressemitteilung vom „Institut der deutschen Wirtschaft Köln“ haben rund 900.000 Rentner in Deutschland einen Minijob. Was einige Politiker vorschnell als Signal für eine steigende Altersarmut werten, ist aber eigentlich positiv: Die Entwicklung dürfte eher auf einen gesunden Arbeitsmarkt zurückzuführen sein. Auch wer vorrangig des Geldes wegen arbeitet, ist nicht zwingend ein Fall für die Armutsstatistik. Laut Statistischem Bundesamt geben 55 % der Rentner mit einem Minijob an, sich mit dem Geld Extrawünsche zu erfüllen. Nur 36 % meinen, das zusätzliche Einkommen zu brauchen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können - obwohl die staatliche Grundsicherung im Alter eigentlich dafür sorgt, dass die Grundbedürfnisse gedeckt werden können. Für 9 % der arbeitenden Senioren ist das zusätzliche Geld eher unwichtig. Dass das Arbeiten im Alter nicht unbedingt eine Frage finanzieller Not ist, zeigt auch die regionale Verteilung der Minijobs für Rentner. Am meisten davon gibt es in Süddeutschland. Allein in Baden-Württemberg arbeiten mehr Minijobber im Rentenalter als in den neuen Bundesländern, obwohl die Einkommen dort niedriger sind. Die Erklärung: Minijobs entstehen dort, wo der Arbeitsmarkt rund läuft - und nicht dort, wo es besonders viele niedrige Einkommen gibt.

Personengesellschaft: Insolvenzverfahren
26.09.2016

Im Gewinnfeststellungsverfahren ist nach Auffassung des BFH nicht über die Zuordnung der aus Gewinnanteilen resultierenden Einkommensteuerschuld zu entscheiden, die die insolvenzrechtlichen Forderungskategorien feststellt (Insolvenzforderungen, Masseverbindlichkeiten, insolvenzfreies Vermögen). Das Feststellungsverfahren wird auch nicht unterbrochen, sofern es sich bei der Einkommensteuer auf den Gewinnanteil nicht um eine Insolvenzforderung handelt. Die Einkommensteuerschulden stellen Masseverbindlichkeiten dar, wenn diese aus der Verwaltung eines zur Masse gehörenden Gesellschaftsanteils entstehen. Sie müssen nach der Insolvenzverwaltung fortgeführt oder durch den Insolvenzverwalter neu begründet oder nicht freigegeben worden sein.

Betriebsrente – Gleichbehandlung
19.09.2016

Im Urteilsfall wurde durch eine Betriebsvereinbarung den Arbeitnehmern Leistungen im Wege einer Direktversicherung zugesagt. Sofern einzelnen Arbeitnehmern bestehende einzelvertragliche Leistungen bereits vorher zugesagt wurden, waren diese lt. Betriebsvereinbarung von der neuen Regelung ausgenommen. Dagegen wehrte sich ein Arbeitnehmer, der vorab eine betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse erhalten hatte. Das BAG urteilte, dass Arbeitnehmer nur dann vollständig aus dem auf einer Betriebsvereinbarung beruhendem kollektiven Versorgungssystem ausgeklammert werden dürfen, wenn diese Arbeitnehmer eine zumindest annähernd gleichwertige Versorgung erhalten. Es darf insoweit keine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern mit einzelvertraglicher Zusage passieren.

Vorsteuerabzug für geschäftsführende Holding
19.09.2016

Der BFH hat in seinem Urteil den Begriff "juristische Person" in Zusammenhang mit Organschaften erläutert. Auch eine GmbH & Co. KG ist in diesem Zusammenhang als solche zu deuten. Im Urteilsfall wurde dementsprechend der Vorsteuerabzug gewährt, der insoweit im Zusammenhang mit dem Beteiligungserwerb angefallen war. Die geschäftsführende GmbH & Co. KG nahm an der Verwaltung der Tochtergesellschaft teil und führte deshalb eine wirtschaftliche Betätigung durch. Beim Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft ist der Vorsteuerabzug somit ermöglicht worden.

Missbrauch von Leiharbeit
12.09.2016

Die Bundesregierung will Missbrauch von Leiharbeit verhindern und mit einem neuen Gesetzesentwurf die Arbeitnehmerüberlassung neu regeln. Künftig sollen Leiharbeiter beim Entleiher nur noch grundsätzlich 18 Monate eingesetzt werden können. In Tarifverträgen können jedoch abweichende Regelungen festgelegt werden. Mit diesen und weiteren Maßnahmen soll auch die Stellung des Werkvertrags konkret zur Aussage gebracht werden. Das Thema Scheinselbständigkeit spielt dabei eine wichtige Rolle.

Liebhaberei und Wirtschaftsgüter
12.09.2016

Gem. BFH mit Urteil vom 11.05.2016, X R 61/14, stellt der Wandel zur Liebhaberei keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar. Die weiterhin im Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen, wobei Wertveränderungen dieses Vermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, einkommensteuerrechtlich nicht beachtlich sind. Bei Gewinnermittlung durch EÜR ist zum Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei kein Übergang zur Bilanzierung und auch keine Ermittlung eines Übergangsgewinnes durchzu-führen, bzw. ein solcher zu versteuern. Wurden vor der Liebhaberei Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens angeschafft und als Betriebsausgaben angesetzt, dann sind diese nach dem Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht entsprechend als nachträgliche Betriebseinnahme anzusetzen und zu versteuern.

Neue Nachweisregeln zu Spenden und Beiträge
05.09.2016

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gelten ab 2017 neue Regeln in Bezug auf den Nachweis für Spenden und Beiträge. Der Zuwendungsnachweis muss nur noch dann vorgelegt werden, wenn das Finanzamt den Steuerpflichtigen dazu auffordert. Die Unterlagen müssen ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahrt werden, denn so lange hat die Finanzbehörde die Möglichkeit der Anforderung. Wie bisher kann der zuwendende der elektronischen Datenübermittlung zustimmen. Damit entfällt die Aufbewahrungspflicht der Nachweise.

Urlaubsabgeltungsanspruch
05.09.2016

Grundsätzlich kommt eine „Ausbezahlung des Urlaubs“ während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses nicht in Betracht; schließlich dient der Urlaub zur Erholung des Arbeitnehmers. Nur für die Fälle, in denen der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden konnte, ist dieser in Geld abzugelten. Nun hat der EuGH zwei weitere Grundfeststellungen getroffen: Zum einen spielt der Umstand wer das Arbeitsverhältnis (Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung) beendet hat, keine Rolle. Zum anderen schließt eine Vereinbarung, die den Arbeitnehmer bei Fortzahlung des Lohnes von der Arbeit befreit, einen Urlaubsabgeltungsanspruch aus. Dies gilt jedoch nicht für Krankheitszeiten des Arbeitnehmers.


August 2016

Erneuerbare Energien: Ausschreibung
29.08.2016

Der Bundesrat hat beschlossen, dass zukünftig mehr Wettbewerb im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgen muss. Ab 2017 wird die Vergütung des Stroms nicht mehr staatlich festgelegt. Durch Ausschreibungen am Markt wird der Strompreis festgelegt, was den Zubau von Windanlagen, Photovoltaikanlagen usw. planbarer macht. Die geförderten Strommengen werden jeweils durch Gesetz festgelegt. Bei kleineren Anlagen soll es jedoch Ausnahmen von der Ausschreibung geben. Das Gesetz soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Änderung Lohnsteuervoranmeldung
29.08.2016

Die einkommensteuerlichen Vorschriften, nach denen eine Änderung des Lohnsteuerabzugs nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr vorge-nommen werden darf, stehen der Änderung der Lohnsteuervoranmeldungen unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 AO nicht entgegen. Der durch die Lohnsteuerbe-scheinigung dokumentierte tatsächliche Lohnsteuerabzug ist nicht von Bedeutung, sofern es um die Entrichtungsschuld des Arbeitgebers geht, die einen zutreffend ermittelten Sollbetrag zum Gegenstand hat. Dieser wird nicht durch den in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführten Istbetrag bestimmt. Im Urteilsfall war der Lohnsteuerabzug für den in Großbritannien lebenden Kläger zu Unrecht erfolgt. Daher sind die Lohnsteuervor-anmeldungen hinsichtlich des fehlerhaften Abzugs von Lohnsteuern auf die Ruhegeldzahlungen des Klägers noch änderbar. FG Köln vom 20.04.2016, 12 K 547/15, Revision beim BFH anhängig unter dem Az.: VI R 21/16.

Unfallversicherung im Homeoffice
22.08.2016

Das Bundessozialgericht musste entscheiden, ob auch im Zusammenhang mit einem Homeoffice die gesetzliche Unfallversicherung zahlen muss. Dabei stellt das Gericht fest, dass auf Wegen zur Nahrungsaufnahme innerhalb der eigenen Wohnung kein Versicherungsschutz besteht. Es liegt kein Arbeitsunfall vor, da sich der Kläger nicht auf einem Betriebsweg befand. Der Kläger war auf dem Weg zur Küche ausgerutscht, was der privaten Lebenssphäre zuzurechnen ist. Eine aus betrieblichem Interesse durchgeführte Arbeit im Homeoffice nimmt der privaten Wohnung nicht den Charakter der Privatsphäre.

Abfärberegelung
22.08.2016

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 22.04.2016 (13 K 3651/13) entschieden, dass die Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 2. Alt. EStG bei Einkünften aus einer Beteiligung einer gewerblich tätigen Gesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 S.1 Nr. 2 EStG ohne Bagatellgrenze zur Anwendung kommt. Gem. den gesetzlichen Regelungen gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer KG, wenn die Gesellschaft auch Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen bezieht oder an einer gewerblich tätigen Gesellschaft beteiligt ist (Abfärbetheorie). Im Klageverfahren war die Klägerin eine vermögensverwaltende KG, welche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen bezieht. Es wurden Beteiligungen aus Flugzeugleasingfonds durch einen Komplementär auf die KG übertragen, wonach die Einkünfte der KG gem. der Abfärberegelung als solche aus Gewerbebetrieb festgestellt wurden. Auch in der Liquidationsphase nach Verkauf der Flugzeuge wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch das Finanzamt festgestellt. Die Bagatellgrenze sei in diesem Fall nicht anzuwenden, auch wenn nur ein äußerst geringer Anteil der gewerblichen Einnahmen am Gesamtumsatz vorliegt, so das Finanzamt und auch das Finanzgericht. Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Erbschaftsteuer: Nun doch wieder im Vermittlungsausschuss
15.08.2016

Die beschlossene Erbschaftsteuerreform muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Am 24.06.2016 wurden neue Regeln für das Vererben von Unternehmen beschlossen. Wenn Firma und Arbeitsplätze erhalten werden, dann soll der Erbe auch nicht mit Erbschaftsteuer belastet werden. Künftig gibt es im höheren Vermögensbereich deutliche Einschränkungen. So muss geprüft werden, ob die Steuer aus dem Privatbereich bezahlt werden könnte. Ab 90 Millionen Euro gibt es auch keine Verschonungsregel mehr. Die Zustimmung des Bundesrates ist rückwirkend zum 01.07.2016 des in Kraft tretenden Gesetzes zwingend erforderlich. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen ausschließlich den Ländern zu, das sind ca. 5,5 Milliarden Euro jährlich.

Betriebsprüfung RV elektronisch
15.08.2016

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung der deutschen Rentenversicherung arbeitet seit 2016 mit neuen Funktionen (euBP). Die Nutzung des Verfahrens ist freiwillig. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die relevanten Entgeltdaten direkt an die Rentenversicherung elektronisch weiterzuleiten. Unter anderem wurde die Bereitstellung von Bescheiden und Prüfmitteilungen in elektronischer Form ab dem 01.01.2016 umgesetzt. In einem elektronischen Postfach können diese Dokumente abgerufen werden. Bei Beanstandungen wird eine elektronische Datei erstellt, die neben den Korrekturhinweisen auch Informationen über die zu stornierenden Meldungen enthält. Diese Datei kann vom Arbeitgeber maschinell verarbeitet und so im Abrechnungssystem des Arbeitgebers die Meldekorrekturen veranlasst werden.

Ordnungsgemäße Anschrift in Rechnungen
08.08.2016

Die beiden Umsatzsteuersenate beim BFH haben am selben Tag das Vorabentscheidungsersuchen dem EuGH vorgelegt, der über die Vorgaben einer zum vorsteuerabzugsberechtigten Rechnung eine Entscheidung finden soll. Derzeit bestehen große Unsicherheiten in der Praxis zur Frage der ordnungsgemäßen Anschrift in der Rechnung, nachdem der BFH in einer Entscheidung die wirtschaftliche Betätigung als Maßgabe für die Anschrift gesehen hatte. Sollten Probleme im Zusammenhang auftreten, sollte unter Bezugnahme der EuGH-Vorlage Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt werden (Beschlüsse vom 06.04.2016, V R 25/15 und XI R 20/14).

Sonderzahlungen beim Mindestlohn
08.08.2016

Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge für Feiertage, Überstunden, Wochenenden dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Der Bundesrat hat sich aktuell dafür ausgesprochen und fordert die Bundesregierung zu einer gesetzlichen Klarstellung auf. Alle betroffenen sollen Rechtssicherheit erhalten, denn gerade durch die jüngsten Urteile des BAG zu Zuschlägen ist eine Verunsicherung zur geltenden Rechtslage festgestellt worden. Durch die gesetzliche Klarstellung soll aber auch eine Manipulation bei der Berechnung des Mindestlohns vermieden werden.

Vorsteuervergütung bei Kraftstoffen
01.08.2016

Nach einem rechtskräftigen Urteil kann die Vorsteuer in bestimmten Fällen nicht vergütet werden, auch wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Geht es um die Vorsteuer aus Kraftstoffen, ist im Vergütungsfall auch dann ein Ausschluss gegeben, wenn es sich um betrieblich veranlasste Ausgaben handelt. Dies gilt aber nur für nicht im EU-Staat ansässige Unternehmer. Die Vergütung innerhalb der Mitgliedstaaten ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, orientiert sich aber nach dem Rechtsstand des betreffenden Mitgliedsstaates. Die Revision zum BFH wurde nicht zugelassen.

Sozialrecht wird einfacher
01.08.2016

Das Leistungsrecht wird mit dem Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitssuche (Hartz IV) einfacher. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden nun für 12 Monate bewilligt (bisher sechs Monate). Die Fälle werden nun von der Bundesagentur für Arbeit betreut, was eine Entlastung für die Jobcenter bringt. Daneben kommt es zu weiteren neuen Regelungen im Zusammenhang mit Arbeitssuchenden, z. B. können Ein-Euro-Jobs nun 36 Monate lang in öffentlich geförderten Beschäftigungen ausgeübt werden. Das gilt in einem Zeitraum von fünf Jahren. Für Trennungskinder ergeben sich keine neuen Regelungen wie zunächst beabsichtigt.


Juli 2016

Elster-Zertifikat rechtzeitig verlängern!
25.07.2016

Nur mit einem gültigen Zertifikat ist die Datenübermittlung an die Finanzbehörde möglich. In vielen Fällen laufen die Zertifikate zum 1. September ab. Die Elster-Zertifikate sind max. drei Jahre gültig. Spätestens 90 Tage vor Ablauf erhalten die Nutzer eine Information per Mail vom Elster-Onlineportal. Das Zertifikat kann über das Web-Portal Elsteronline verlängert werden. Nach dem Ablaufdatum muss das Zertifikat neu beantragt werden, weshalb möglichst rechtzeitig die Verlängerung erfolgen sollte.

Mindestlohn für Bereitschaft
25.07.2016

Der gesetzliche Mindestlohn muss für jede geleistete Arbeitsstunde gezahlt werden. Nach einem aktuellen BAG-Urteil gilt dies auch bei Bereitschaftsdiensten, wenn sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten muss. Dieser Ort kann innerhalb oder außerhalb des Betriebs liegen. Im Urteilsfall ging es um die Mindestvergütung bei einem Rettungssanitäter, der auch Bereitschaftsdienste absolvierte. Zur vergütungspflichtigen Arbeit gehört auch der Bereitschaftsdienst, so das BAG.

Übertragung der Rücklage nach § 6 b EStG
18.07.2016

Nach einer Entscheidung ist die Übertragung der Rücklage auch schon vor Fertigstellung des Wirtschaftsgutes möglich. Im Urteilsfall wurde eine Rücklage aus dem Gewinn des veräußerten Grund und Bodens gebildet. Der Betrieb wurde an den Sohn übertragen. Dabei wurde die Rücklage im Rahmen der KG auf ein zu errichtendes Gebäude übertragen. Zu diesem Zeitpunkt war jedoch das Gebäude noch nicht fertig gestellt, weshalb das zuständige Finanzamt mit Verweis auf die EStR die Übertragung ablehnte. Das zuständige Finanzgericht sah die Möglichkeit der Übertragung bevor die Fertigstellung des Ersatzwirtschaftsgutes erfolgte als gegeben, ließ jedoch die Revision wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung zu.

Kalender: Werbung oder Geschenk?
18.07.2016

Es ist besonders wichtig, das Geschenke ordnungsgemäß verbucht werden. Das bedeutet, dass die Geschenke für den Abzug als Betriebsausgaben getrennt erfasst werden müssen. Im Urteilsfall hat die Finanzbehörde den Abzug von Werbekalendern mit Firmenlogo versagt, weil diese nicht auf einem eigenständigen Konto standen, sondern auf dem Konto Geschenke mit anderen Geschenken aufgezeichnet wurden. Das zuständige Finanzgericht hat auch in diesem Fall einen Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten gesehen und die Werbekalender nicht dem Betriebsausgabenabzug zugelassen. Wegen der Frage der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.

EuGH: Vorsteuerabzug bei Gebäuden
11.07.2016

Bei gemischt genutzten Gebäuden hat der EuGH nun aktuell entschieden, wie die Vorsteuer aufgeteilt werden muss. Es wurden Umsätze aus steuerpflichtiger und steuerfreier Nutzung im Gebäude erzielt. Der Kläger wendete den Umsatzschlüssel zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern an. Die zuständige Finanzbehörde ermittelte einen geringeren Vorsteueranteil nach dem Flächenschlüssel. Der EuGH entschied, dass der Umsatzschlüssel oder auch der Flächenschlüssel angewendet werden kann. Zu entscheiden ist hier insbesondere, welche dieser Methoden eine präzisere Aufteilung zulässt. Es ist den Mitgliedstaaten grundsätzlich die Methode zur Aufteilung der Vorsteuern freigestellt.

Übermittelt die Krankenkasse Daten weiter?
11.07.2016

Nach sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen wird der Beitrag aus dem Einkommen des Mitglieds und dessen Ehegatten zusammen berechnet, der nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Im Urteilsfall hatte die gesetzliche Krankenkasse beim Finanzamt nachgefragt, in welcher Höhe das Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Ehegatten zur Beitragsbemessung vorliegen. Das zuständige Gericht brachte zum Ausdruck, dass das Finanzamt berechtigt und verpflichtet ist, derartigen Auskunftsanträgen nachzukommen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen Auskünfte Dritter eingeholt werden sollen, wenn dies zur Berechnung des Beitrages erforderlich ist.

Hinterziehungszinsen bei Vorauszahlungen
04.07.2016

Die Frage zur richtigen Festsetzung von Hinterziehungszinsen im Zusammenhang mit Vorauszahlungen ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Das Finanzamt berechnete die Hinterziehungszinsen jeweils mit dem vierteljährlichen Fälligkeitstermin der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer. Der Kläger ist der Auffassung, dass diese Zinsen erst mit der eingereichten Jahressteuererklärung berechnet werden können. Im Urteilsfall ging es um nachgemeldete Kapitalerträge, die in die Einkommensteuererklärung einfließen. Es muss die grundsätzliche Frage geklärt werden, welcher Zeitpunkt als Ausgangspunkt für die Berechnung der Zinsen ausschlaggebend ist.

Urlaubsgeld-wer bekommt wieviel?
04.07.2016

Eine online Umfrage stellt in einer repräsentativen Umfrage fest, wieviel Urlaubsgeld Arbeitnehmer erhalten. Dabei geht das Verhältnis derer, die einen höheren Anteil am Urlaubsgeld haben, klar zugunsten tarifgebundener Unternehmen aus. Zu 61 % erhalten Arbeitnehmer mit Tarifbindung Urlaubsgeld, ohne Tarifbindung nur 32 %. Männer bekommen häufiger Urlaubsgeld als Frauen (Verhältnis 49 % zu 35 %) und der Anteil im Westen (47 %) fällt höher aus als im Osten (27 %). Starke Unterschiede ergeben sich im Vergleich der Firmengrößen und der Höhe der Gehälter der Arbeitnehmer. Je größer das Unternehmen und mit steigendem Gehalt, steigt auch das Urlaubsgeld. Betragsmäßig werden zwischen 155 EUR und 2.270 EUR ausbezahlt, was natürlich branchenmäßig sehr stark differiert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich mit der Tariferhöhung auch häufig eine Erhöhung des Urlaubsgeldes ergeben. In einigen Branchen hat es aber auch stagniert, wie z.B. Druck, Chemie, Großhandel, Landwirtschaft und Gastronomie.


Juni 2016

Umsatzsteuersatz bei Krankentransport
27.06.2016

Das BMF hat sich mit einem aktuellen Schreiben zum anzuwendenden Steuersatz bezüglich Beförderungsleistungen von kranken und verletzten Personen geäußert. Grundsätzlich kann zwar ein Taxiunternehmer, aber nicht ein Mietwagenunternehmen den ermäßigten Steuersatz anwenden. Bei der Beförderung von kranken und verletzten Personen kann jedoch der ermäßigte Steuersatz auch von einem Mietwagenunternehmen beansprucht werden. Das gilt aber nur dann, wenn mit den Krankenkassen eine Sondervereinbarung geschlossen wird, wie dies auch mit Taxiunternehmern der Fall ist. Unbeachtlich ist, dass die Leistung nicht vom Unternehmer selbst, sondern von einem Subunternehmer erbracht wird.

Rückzahlung der Sozialversicherungsbeiträge
27.06.2016

Der BFH hat zur Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in einem aktuellen Urteil Stellung genommen. Dabei ging es um die Rückzahlung unrichtig einbehaltener Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber. Die Rückerstattung derartiger Beiträge kann der Arbeitnehmer beanspruchen. Zuständig für den erstattungsfähigen Anspruch ist aber ausschließlich die Einzugsstelle und nicht der Arbeitgeber. Bei der Rückerstattung sind außerdem Fristen zu beachten.

Mietwohnneubau zunächst vertagt
20.06.2016

Der Finanzausschuss hat am 01.06.2016 die Beschlussfassung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnneubaus erneut vertagt, weil es noch erheblichen Beratungsbedarf dazu gebe. Mit dem Gesetz soll die angespannte Situation am Wohnungsmarkt in bestimmten Gebieten verbessert werden. Im Gespräch ist eine Sonderabschreibung, wobei maximal nur 3000,00 EUR Herstellungskosten pro Quadratmeter gefördert werden. Mit Änderungen ist allerdings im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch zu rechnen!

Meldeverfahren in der Sozialversicherung
20.06.2016

Das Meldeverfahren in der Sozialversicherung soll weiter optimiert werden. Die Vorschläge basieren auf den Vorgaben der OMS " Optimiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung". Dabei sollen auf den Sozialversicherungsausweisen verschlüsselte Meldedaten hinterlegt werden, die maschinell eingelesen werden können. Bestimmte Komponenten sollen eindeutig definiert werden, wie z. B. Betriebs- und Zahlstellennummer. Auch die gesetzliche Umsetzung zur Beantragung und Rückübermittlung einer Bescheinigung für den Versicherungsschutz im Ausland soll bewirkt werden.

E-Bilanz: neue Taxonomie
13.06.2016

Die Finanzverwaltung hat mit einem neuen Schreiben die aktualisierte Taxonomie zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen bekannt gegeben. Diese gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Enthalten sind zwingend zu übermittelnde Werte im Anlagenspiegel, d. h. es wurden neue Mussfelder eingefügt. Ergeben sich im Einzelfall keine Angaben dazu, muss die Übermittlung mit einem NIL-Wert erfolgen (Übermittlung ohne Wert). Ein detailliertes Anlageverzeichnis kann weiterhin übermittelt werden. Dies muss im Berichtsteil angekündigt werden. Die Taxonomie wurde aufgrund der neuen Gliederungsvorgaben des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes angepasst. Der bisherige Gliederungspunkt "Gewinnermittlung bei Personengesellschaften" wurde umbenannt in "steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren".

Gesetzlicher Mindestlohn
13.06.2016

Nach einer aktuellen Entscheidung des BAG schuldet der Arbeitgeber den Mindestlohn für jede geleistete Arbeitsstunde. Im Urteilsfall wurden Jahressonderzahlungen geleistet, für die die Klägerin ebenfalls den umgerechneten Mindestlohn erhalten wollte. Dies lehnte das Gericht mit der Begründung ab, dass nur für tatsächlich geleistete Arbeit der Anspruch auf Mindestlohn besteht und geltend gemacht werden kann. Das gilt nicht für Sonderzahlungen, auf die zwar ein Anspruch besteht, aber nicht für sich alleine einen Mindestanspruch begründen können. Im Ergebnis werden Sonderzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld einbezogen, aber nicht eigenständig dem Mindestlohn zugeführt.

Postdienstleistungen
06.06.2016

Die umsatzsteuerliche Befreiung von Postdienstleistungen ist auch für private Anbieter grundsätzlich möglich. Dazu muss jedoch das Dienstleistungsangebot mit dem der Post vergleichbar sein. Der BFH hat aktuell die Umsatzsteuerbefreiung verneint, da der Kläger zwar flächendeckend arbeitete, aber nicht zu vergleichbaren Zeiten. Die Dienstleistung wurde nicht an allen Werktagen angeboten (nur Dienstag bis Samstag). Um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können, muss an allen Werktagen zugestellt werden. Dies steht nach Aussage des BFH auch im Einklang mit der zugrunde liegenden Auffassung des BFH.

Entgeltumwandlung und Arbeitsverträge
06.06.2016

Ob eine Nettolohnoptimierung trotzdem Sozialversicherungsbeiträge verursachen kann, musste das zuständige Landgericht entscheiden. Der Betreiber eines Gartencenters hatte mit den Arbeitnehmern einvernehmlich schriftlich vereinbart, dass der Bruttolohn zugunsten anderer Leistungen gesenkt wird ( Tankgutscheine, Erholungsbeihilfen usw.). Die Rentenversicherung bemängelte bei einer Prüfung, dass der Arbeitgeber die Umwandlungsvorgänge sozialversicherungsfrei behandelte. Die Richter haben entschieden, dass die Barlohnumwandlung ohne Beitragsverpflichtung grundsätzlich anzuerkennen sind. Nur in Fällen, in denen die Voraussetzungen der Steuer-und Beitragsfreiheit von vorne herein nicht vorliegen, ist die Vorgehensweise nicht zulässig.


Mai 2016

Förderung der e-Mobilität
30.05.2016

Die vorgeschlagene Förderung von Elektrofahrzeugen ist beschlossen. Bei Erwerb eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs wird eine Prämie in Höhe von 4000,00 EUR bezahlt und neue Elektrofahrzeuge sind 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Wer ein Plug-in-Hybridfahrzeug erwirbt, erhält eine Prämie in Höhe von 3000,00 EUR. Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter kostenlos sein Elektroauto aufladen lässt, ist dies steuerfrei. Die Ladestationen, die der Arbeitgeber auf seinem Betriebsgelände errichtet, können bezuschusst werden. Das Bundesamt für Wirtschaft zahlt die Prämie so lange aus, bis die zur Verfügung gestellten 600 Milliarden EUR verbraucht sind (längstens bis 2019). Die Anträge können online bei der BAFA gestellt werden.

Neues von der Minijob-Zentrale
30.05.2016

Die Minijob-Zentrale klärt in einem Merkblatt über die Rechte auf, die ein Minijobber hat. Das Merkblatt wurde nicht nur in deutsch erstellt, auch in weiteren Sprachen sind die Informationen erhältlich. Ob in arabisch, bulgarisch oder türkisch - jeder ausländische Minijobber kann so auch seine Rechte bei der Beschäftigung im Minijob in Erfahrung bringen.

Reisebüroregelung ist nicht rechtens
23.05.2016

Die europäische Kommission hat Deutschland verklagt, da keine Sonderregelung für Reisebüros geschaffen wurde. Betroffen sind Reisebüros, die in der EU Pauschalreisen anbieten. Die Gewinnmarge muss in allen Fällen die mehrwertsteuerliche Bemessungsgrundlage sein. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter in der EU geschaffen werden. In Deutschland gilt diese Regelung derzeit nur, wenn Privatpersonen diese Leistungen in Anspruch nehmen. Außerdem ist es in Deutschland gestattet, eine einheitliche Gewinnmarge für den Steuerzeitraum zu bestimmen. Auch dies ist lt. EuGH nicht konform mit den europäischen Vorgaben, die für jede einzelne Leistung eine Gewinnmarge vorsehen.

Auskunftsverlangen des Jobcenters
23.05.2016

Das Jobcenter verlangte mehrfach Auskünfte vom Partner des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Es wurden schriftlich Auskünfte über Einkommensverhältnisse sowie die Vorlage von ausgefüllten Formularen und Vordrucken vom Jobcenter angefordert. Das zuständige Sozialgericht entschied, dass derartige Verpflichtungen nur vom Berechtigten selbst beansprucht werden können. Dies gilt auch dann, wenn mit der im Leistungsbezug stehenden Person eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft gebildet wird. Die übermittelten Formblätter und Fragen dürfen nur der Person gestellt werden, die selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beansprucht.

Vorsteuerabzug wegen Billigkeit
16.05.2016

Aus Billigkeitsgründen kann der Vorsteuerabzug nach BFH gewährt werden, obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Unter Verweis auf dazu vorliegende Rechtsprechung des EuGH kann der Vorsteuerabzug aus Vertrauensschutzgründen gegeben sein. Im Urteilsfall wurden Rechnungen an den Kläger gestellt, wobei aber keine tatsächliche wirtschaftliche Betätigung des leistenden Unternehmens vorlag. Der Abzug der Vorsteuer wurde dennoch dem Kläger zugesprochen, da der Betrug für diesen nicht erkennbar war und auch keine Gründe vorlagen, die auf eine Beteiligung am Betrug hätten schließen lassen. Zudem hatte der Kläger alles unternommen, um sich von der Richtigkeit der ordnungsgemäß gestellten Rechnung zu überzeugen (z. B. durch Prüfen der Umsatzsteueridentifikationsnummer).

Mindestlohn im Gerüstbau
16.05.2016

Das Kabinett hat nunmehr die dritte Mindestlohnverordnung für diese Branche gebilligt: Im Gerüstbauerhandwerk gilt ab 01.05.2016 ein Mindestlohn von 10,70 EUR. Ab dem 01.05.2017 ist eine weitere Steigerung auf 11,00 EUR pro Stunde beschlossen worden. Bisher lag der Mindestlohn bei 10,50 EUR brutto je Stunde. Der Mindestlohn für Gerüstbauer liegt damit über dem allgemeinen gesetzlichen Mindeststundenlohn und geht diesem in der Anwendung vor. Im Gerüstbauhandwerk sind etwa 21.000 Beschäftigte tätig.

Abfindungen – Steuervorteil sichern!
09.05.2016

Gem. einer Mitteilung des Bundes für Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, vom 08.04.2016, sollte man sich Abfindungen für den Verlust seines Arbeitsplatzes nach Möglichkeit auf einmal auszahlen lassen. Erfolgt die Auszahlung zusammengeballt in einem Kalenderjahr, gilt eine ermäßigte Besteuerung. Auch bei Teilzahlungen kann dies ggf. der Fall sein. Mehr Spielraum wird jetzt durch ein aktuelles Verwaltungsschreiben des BMF gegeben. Nach diesem Schreiben vom 04.03.2016, IV C 4 – S-2290/07/10007:031, gilt die Steuerbegünstigung auch, wenn eine geringe Teilzahlung in einem anderen Kalenderjahr erfolgt. Max. darf diese Teilzahlung jedoch 10 % der Hauptleistung betragen, damit die Begünstigung nicht gefährdet wird.

Kauf Blockheizkraftwerke
09.05.2016

Der vermeintliche Kauf von Blockheizkraftwerken im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems kann zu ausgleichsfähigen Verlusten aus Gewerbebetrieb führen. Der Kläger war im Streitfall nach den in einem Strafverfahren getroffenen Feststellungen Opfer eines solchen geworden. Die geltend gemachten Verluste wurden durch das Finanzamt nicht anerkannt, da es sich bei den getätigten Investitionen nicht um einen Gewerbebetrieb, sondern um Kapitalanlagen gehandelt habe. Hier greift das Abzugsverbot für Werbungskosten. Der Kläger hatte mit seiner Klage einen Teilerfolg, für die Blockheizkraftwerke, die in seinem Namen und auf seine Rechnung betrieben werden sollten. Eine gewerbliche Betätigung wurde bejaht, anfängliche Verluste aus Gewerbebetrieb sind abzugsfähig. Mitteilung FG Münster vom 15.04.2016 zum Urteil 4 K 3365/14 vom 11.03.2016.

Steuersatz bei Fotobücher
02.05.2016

Das BMF hat sich im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen zur Anwendung des Steuersatzes bei der Lieferung von Fotobüchern geäußert. Der ermäßigte Steuersatz kommt nicht in Frage; es ist der Regelsteuersatz anzuwenden. Nach der europäischen Normenkontrolle ist für eine festgebundene Ware, die mit gedruckten vollfarbigen und personalisierten Bildern mit kurzen Texten und Beschreibungen ausgestattet ist, kein Buch, das zum Lesen geeignet ist. Dies gilt auch, wenn das Buch andere Abmessungen als in der Durchführungsverordnung hat und nicht im Volldruck hergestellt wird. Derartige Waren sind nicht zum allgemeinen Vertrieb bestimmt und erhalten auch keine Standardbuchnummer (ISBN).

Bescheinigungen elektronisch - BEA
02.05.2016

Arbeitsbescheinigungen und z. B. Bescheinigungen über Nebeneinkommen können elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Dadurch können Kosten eingespart werden, die lt. einer erhobenen Studie bei 10,38 EUR je Bescheinigung liegen. Die Datenübermittlung muss durch ein systemgeprüftes Programm erfolgen. Bei Eingang wird ein PDF-Dokument erzeugt und in einer elektronischen Akte (eAkte) bei der Bundesagentur für Arbeit gespeichert.


April 2016

Panama-Papers: Bundesregierung fordert Konsequenzen
25.04.2016

Nach einer Pressemitteilung fordert die Bundesregierung Konsequenzen aus den Veröffentlichungen der Panama-Papers. Verstärkt soll gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung vorgegangen werden. Es werde durch die Daten deutlich, dass gegen die Missstände vorgegangen werden muss. Der Bundesfinanzminister will mit einem zentralen Transparenzregister für Briefkastenfirmen erreichen, dass die Inhaber bzw. Eigentümer offengelegt werden. Bereits in der jüngsten Vergangenheit ist auf dem Gebiet viel erreicht worden. So ist der automatische Informationsaustausch von Kapitalerträgen zwischen zurzeit 45 Staaten bereits voll im Gange. Auch bei den schädlichen Steuergestaltungsmöglichkeiten, den grenzüberschreitenden BEPs, wirken bereits 62 Staaten mit. Der Geldwäsche wurde bereits durch entsprechende Richtlinien begegnet. Die Bundesregierung wird nach ihrer Aussage mit Maßnahmen zu den Panama-Veröffentlichungen mit anderen Staaten in Kontakt treten, denn nahezu jedes Land der Welt ist dadurch betroffen.

Neue Förderung des Mietwohnneubaus
25.04.2016

Der Neubau von Mietwohnungen soll steuerlich gefördert werden. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, eine zeitlich befristete Sonderabschreibung einzuführen. Die Sonderabschreibung ist degressiv ausgestaltet und davon abhängig, dass mindestens zehn Jahre die Vermietung vorgehalten wird. Die Förderung ist aber auf Wohnungen begrenzt, die in einem ausgewiesenen Fördergebiet liegen (geknüpft an die Mietstufen des Wohngelds). Dabei muss eine Baukostenobergrenze in Höhe von 3.000,00 EUR je Quadratmeter eingehalten werden, von denen maximal 2.000,00 EUR pro Quadratmeter gefördert werden. Baumaßnahmen in 2016 werden nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf gefördert.

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Neue Festsetzungsfrist
18.04.2016

Mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens möchte die Finanzverwaltung eine automatisierte und effiziente Verarbeitung von Steuerfällen erreichen. Unter anderem wird auch eine neue Regelung zur Ablaufhemmung eingeführt, die im Prinzip unendlich ist. Wenn ein Grundlagenbescheid von dritter Seite erteilt wird, läuft die Frist mit zwei Jahren erst mit Kenntnis des Grundlagenbescheides durch die Finanzbehörde ab. Auch eine zweite geplante Neuerung bringt Rechtsunsicherheit: Daten von dritter Seite, die innerhalb von sieben Jahren für den Besteuerungszeitraum zugegangen sind, sollen erst mit weiteren zwei Jahren verjährt sein. Das bringt eine über neun Jahre verlängerte Festsetzungsverjährung. Die dadurch schwebenden Veranlagungsfälle erscheinen in der Praxis unangemessen lang.

Vorsteuerabzug aus Rechnung des Insolvenzverwalters
18.04.2016

Der BFH hat über die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges aus Rechnungen des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Grundsätzlich ist danach der Vorsteuerabzug für unternehmerische Teile möglich, die vom Insolvenzverwalter abgewickelt werden. Vorausgesetzt ist, dass der Unternehmer vormals zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Sind dabei auch private Verbindlichkeiten von der Abwicklung betroffen, ist der Vorsteuerabzug anteilig ausgeschlossen. In einem zweiten Urteilsfall ging es um den Vorsteuerabzug einer KG, die bereits vor Beginn des Insolvenzverfahrens ihre Tätigkeit eingestellt hatte. Auch hier entscheidet sich die Höhe des Vorsteuerabzuges nach der vormals zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze.

Verlängerung Gewährleistungsfristen als neue Leistung
11.04.2016

Wenn ein Unternehmer eine längere Gewährleistungspflicht übernimmt als es seine gesetzliche Verpflichtung wäre, liegt nach Auffassung des zuständigen Finanzgerichts eine einheitliche Leistung vor. Es handelt sich nicht um zwei getrennte Leistungen (Lieferung und Dienstleistung). Im Urteilsfall behandelte die Klägerin die Verlängerung der Gewährleistungsfristen als unselbständige Nebenleistung zur Hauptleistung. Da die Warenlieferung steuerfrei ins Ausland erfolgte, war nach Ansicht der Klägerin alles steuerfrei zu behandeln. Das Finanzamt sah dagegen eine eigenständige Leistung. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.

Neues von der Minijob-Zentrale
11.04.2016

Im letzten Rundschreiben weist die Minijob-Zentrale darauf hin, dass eine bisherige Bankverbindung zum 30.04.2016 entfallen wird. Künftig gibt es nur noch die Möglichkeit, das Konto bei der Commerzbank, bei der Deutschen Bank oder bei der Landesbank Hessen-Thüringen zu nutzen. Außerdem wird auf einen neuen Erklärfilm zu Haushaltsnahen Beschäftigungen hingewiesen. Es gibt aber auch den Hinweis für Wohneigentümergemeinschaften dahingehend, dass das Haushaltsscheckverfahren für Minijobber hier nicht gilt.

Bauträgerfälle: Finanzämter setzen die Bearbeitung aus!
04.04.2016

Nachdem der BFH ernstliche Zweifel zur rückwirkenden Abwicklung von Bauträgerfällen geäußert hat und Aussetzung der Vollziehung gewährte, reagiert nun auch die Finanzverwaltung. Die Inanspruchnahme der beteiligten Subunternehmer wird bis auf Weiteres zurückgestellt. Auch die Bauträger werden hingewiesen, dass die Anträge auf Erstattung unbegründet sind.

Auswirkung der Erwerbsminderungsrente auf das Arbeitsverhältnis
04.04.2016

Das BAG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob § 33 TVöD die Rechte des Arbeitnehmers unverhältnismäßig einschränke. Im streitentscheidenden Fall erhielt die Klägerin eine befristete Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Der hier anzuwendende Tarifvertrag sieht in solchen Fällen automatisch ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses vor, obwohl die finanziell zu niedrig ausfallende Erwerbsminderungsrente keine ausreichende finanzielle Basis für einen Ausstieg aus dem Arbeitsleben vorsieht. Gegen diesen Automatismus wehrte sich die Klägerin. Doch das BAG sah hierin keinen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Berufsfreiheit, denn die Klägerin hat es selbst in Hand, das Ruhen des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Zum einen könne die Klägerin jederzeit vom Arbeitgeber eine behinderungsgerechte Beschäftigung verlangen; zum anderen kann sie zur Vermeidung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses eine Weiterbeschäftigung gem. § 33 Abs. 3 TVöD beantragen. Dies muss schriftlich und innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Rentenbescheids erfolgen.


März 2016

Sondervorauszahlungen rechtssicher
28.03.2016

Ein Urteil des BFH hat eine Unsicherheit zur Abrechnung der bereits an das Finanzamt gezahlten Umsatzsteuer-Vorauszahlung ins Leben gerufen. In einem Insolvenzfall wurde die sonst übliche Verrechnung mit der letzten Voranmeldung des Jahres verweigert und erst mit der abgegebenen Umsatzsteuer-Erklärung des Jahres vorgenommen. Die Finanzverwaltung hat diese Rechtsprechung bislang nicht zur Anwendung gebracht und auch bei Verrechnung entstandene Erstattungsbeträge an den Steuerbürger weitergeleitet. Durch eine Neuformulierung wird nun Sicherheit geschaffen: Der Anspruch auf Verrechnung der Sondervorauszahlung ist mit Ablauf des letzten Voranmeldezeitraums dann gesetzlich festgelegt.

Berechnungsgrundlage für Nachtarbeitszuschläge
28.03.2016

Das LAG Berlin-Brandenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob für die Berechnung von Sonderzahlungen sowie Überstunden-, Sonn- und Feiertags- und Nachtzuschläge der Mindestlohn i.H.v. 8,50 EUR oder der tatsächlich gezahlte Stundenlohn maßgeblich ist. Im zugrundeliegenden Fall erhielt die AN weniger als 8,50 brutto die Stunde. Im Arbeitsvertrag war jedoch geregelt, dass alle AN zweimal jährlich eine Sonderzahlung i.H. eines halben Monatslohns erhalten, welche monatlich ausgezahlt wurde. Weiterhin erhielt die AN Überstunden-, Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschläge. Berechnungsgrundlage hierfür war jedoch nicht der gesetzliche Mindestlohn, sondern der tatsächlich vergütete Stundenlohn. Dies monierte die AN. Lediglich im Fall der Nachtarbeitszuschläge gab ihr das LAG Recht, da hier das Gesetz, nämlich § 6 Nr. 5 Arbeitszeitgesetz, an das jeweils „zustehende Bruttoarbeitsentgelt“ und damit an den gesetzlichen Mindestlohn anknüpft. Was die Sonderzahlungen betrifft, so handelt es sich um Arbeitsentgelt für die von der AN erbrachte Leistung. Eine Anrechnung auf den Mindestlohn ist demnach zulässig. Unter Berücksichtigung der Sonderzahlungen konnte im vorliegenden Fall damit der Mindestlohn erreicht werden. Was die Mehrarbeit-, Sonntags- und Feiertagszuschläge betrifft, so durften die Vertragsparteien mangels gesetzlicher Regelung an eine „vertragliche Vergütung“ als Berechnungsgrundlage anknüpfen. Achtung: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum BAG eingelegt.

Abschlagszahlungen - neue Übergangsregelung
22.03.2016

Die Anwendung der Neuregelung bei der Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen wird noch hinausgeschoben. Durch Bestrebungen von diversen Verbänden konnte erreicht werden, dass die vom BFH ins Leben gerufene Gewinnrealisierung zum Bilanzstichtag 31.12.2015 noch nicht umgesetzt werden muss. Nach aktueller Mitteilung ist die Anwendung erst für Abschlagszahlungen vorgesehen, die bei Vertragsabschluss nach dem 30.06.2016 vereinbart worden sind. Nach neuer Rechtslage muss bereits der anteilige Gewinn besteuert werden, auch wenn die Abnahme/Fertigstellung am Bilanzstichtag noch nicht erfolgt ist.

Sachbezugswert für Zuschüsse zu Mahlzeiten
22.03.2016

Das BMF hat mit dem Schreiben (koordinierter Ländererlass IV C 5 – S – 2334/08/10006 vom 24.02.2016) zu der Anwendung des Sachbezugswertes für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten, Stellung genommen. Es wurde die Frage gestellt, ob R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR 2015 zu Kantinenmahlzeiten und Essensmarken anzuwenden ist, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder auf anderer arbeitsrechtlichen Grundlage einen Anspruch auf arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten einräumt, auch ohne dabei Essensmarken auszugeben, die bei einer Annahmestelle eingelöst werden können. Das BMF hat die Regelungen im o.g. Schreiben dargestellt.

Studienkosten der eigenen Kinder
14.03.2016

Das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 15.01.2016, Az. 4 K 2091/13 E, hat entschieden, dass Studienkosten der eigenen Kinder nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Ende des Studiums für eine bestimmte Zeit im elterlichen Unternehmen zu arbeiten. Im Urteilsfall hatte der Kläger mit seinen Kindern Vereinbarungen geschlossen, wonach er die Studienkosten übernommen hatte. Dahingehend verpflichteten sich die Kinder nach Abschluss des Studiums im Unternehmen des Klägers tätig zu werden, bzw. die Studienkosten anteilig zurückzuzahlen. Das Finanzamt und auch das Finanzgericht ordneten diese Kosten der privaten Lebensführung zu und ließen einen Betriebsausgabenabzug nicht zu.

Gebäudereinigung: höhere Mindestlöhne
14.03.2016

Die Tarifvertragsparteien haben sich im Oktober 2015 auf höhere Mindestlöhne für die in der Gebäudereinigung ca. 922.000 beschäftigen Arbeitnehmer geeinigt. Zudem ist mit Veröffentlichung vom 29.02.2016 im Bundesanzeiger die „Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung“ verkündet worden. Damit ist die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages am 01.03.2016 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2017 in Kraft getreten. Folgende Mindestlöhne gelten:

     WEST mit Berlin         OST     
Laufzeit    Lohngruppe 1
(Innenreinigung)
   Lohngruppe 6
(Außen- und Glasarbeiten)
   Lohngruppe 1
(Innenreinigung)
   Lohngruppe 6
(Außen- und Glasarbeiten)
2016    9,80 €    12,98 €    8,70 €    11,10 €
2017    10,00 €    13,25 €    9,05 €    11,53 €








Übergangsfrist für Blockheizkraftwerke
07.03.2016

Das Problem in Sachen Investitionsabzugsbeträge im Zusammenhang mit Blockheizkraftwerken wurde zwischenzeitlich gelöst. Die Finanzverwaltung hat die Übergangsregelung verlängert bzw. angepasst. Durch den Umstand, dass ein Blockheizkraftwerk kein bewegliches Wirtschaftsgut mehr darstellt, wurden bereits abgezogene Investitionsabzugsbeträge im Zusammenhang ein Problem. Die Finanzverwaltung hätte diese in Anspruch genommen Beträge im Abzugsjahr rückgängig gemacht. Zwischenzeitlich wurde aber die Übergangsregelung bis zum 31.12.2016 verlängert, d.h. in 2013 oder 2014 abgezogene IAB werden nicht beanstandet, wenn die Anschaffung des BHKW bis Ende 2016 wirklich erfolgt. Da es sich zwischenzeitlich um einen Gebäudebestandteil handelt, sind IAB-Abzüge aber ab 2015 nicht mehr zulässig.

Arbeitgeberwechsel Kürzung des Arbeitslosengeldes
07.03.2016

Das SG Speyer hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen die Zahlung des Arbeitslosengeldes für 12 Wochen verweigert werden dürfe, wenn der antragstellende AN seinen unbefristeten Arbeitsvertrag für den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses kündigte, dort jedoch die Probezeit nicht überstand. Grundsätzlich kommt eine Kürzung nur dann in Betracht, wenn dem AN unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein anderes Verhalten als die Kündigung nicht hätte zugemutet werden können. Im zu entscheidenden Fall bejahte das SG Speyer das berechtigte Interesse des AN. Dies deshalb, weil der AN durch den Vertragswechsel seinen Anfahrtsweg zur Arbeit und damit die Höhe der Fahrtkosten drastisch verkürzen konnte; was indirekt auch zu einem nicht nur geringfügigen Anstieg des Nettoarbeitsentgelts geführt hat. Zudem hat sich der Stundenlohn um 20 % erhöht.


Februar 2016

Vermietung mit Inventar
29.02.2016

Der BFH hat im Falle eines Pflegeheimes entschieden, ob die Überlassung des Inventars als Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung angesehen werden kann. Der BFH sieht in seinem aktuellen Urteil grundsätzlich eine Nebenleistung, die das Schicksal der Hauptleistung teilt, als gegeben. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn es sich um eine langfristige Vermietung handelt. Er weist jedoch darauf hin, dass je nach vorliegendem Einzelfall entschieden werden muss, ob eine einheitlich zu beurteilende Leistung oder doch getrennte Leistungen vorliegen.

Berufshaftpflicht für Angestellten
29.02.2016

Der BFH entscheidet aktuell, dass die Berufshaftpflichtversicherung für einen angestellten Rechtsanwalt keine Einkünfte aus Arbeitslohnzahlungen darstellen. Die Rechtsanwalts-GmbH hatte die eigenen Beiträge als betrieblich veranlasste Zahlungen übernommen. Die leitenden Angestellten haben weder Geld noch einen geldwerten Vorteil bezüglich des Versicherungsschutzes erhalten und damit war keine Steuerpflicht veranlasst.

Verzinsung bei rückwirkendem Ereignis
22.02.2016

Das FG Hamburg hat in einer rechtskräftigen Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Verzinsung nach § 233 a AO mit Eintritt des rückwirkenden Ereignisses beginnt. Im Falle des Investitionsabzugsbetrages nach § 7 g EStG beginnt die Verzinsung, wenn feststeht, dass die Investition nicht mehr getätigt wird. Nicht entscheidend dabei ist die Kenntnis des Finanzamtes. Auch der Zeitpunkt der Änderung der Steuerbescheide hat dabei keine Bedeutung. Das Finanzgericht weist darauf hin, dass ansonsten der Steuerpflichtige die Verzinsung verzögern könnte, was nicht im Sinne der Steuergerechtigkeit verstanden werden kann.

Stand der zwischenstaatlichen Abkommen zum 01.01.2016
22.02.2016

Die Finanzverwaltung hat die aktualisierte Liste veröffentlicht, ob der die Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen) hinsichtlich beteiligter Staaten geregelt sind. Verschiedene Abkommen sind nach ihrem Zustandekommen auch rückwirkend anzuwenden. Steuerfestsetzungen sind insoweit vorläufig durchzuführen. Aktuell werden Hinweise zum Zerfall bestimmter Staaten in einzelne unabhängige Staaten aufgeführt, wie z. B. zu Jugoslawien, Sowjetunion, Tschechoslowakei, Hongkong oder Taiwan.

Bilanzierung von Leasingverträgen
15.02.2016

Aufgrund der fehlenden Transparenz bei verschiedentlich möglichen Vertragsgestaltungen wurde eine neue Richtlinie zur Bilanzierung von Leasingverträgen beschlossen. Danach müssen künftig alle Leasingnehmer in der Bilanz eine Verbindlichkeit ausweisen. Auf der Aktivseite muss der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht ausweisen, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen entspricht (zzgl. direkt zuordenbarer Kosten). Beim Leasinggeber ändern sich die bisherigen Vorgaben nicht. Der neue Ausweis betrifft Bilanzen, die nach dem 01.01.2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist in bestimmten Ausnahmefällen möglich.

Berechnungsgrundlage für Nachtarbeitszuschläge
15.02.2016

Das LAG Berlin-Brandenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob für die Berechnung von Sonderzahlungen sowie Überstunden-, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge der Mindestlohn i.H.v. 8,50 EUR oder der tatsächlich gezahlte Stundenlohn maßgeblich ist. Im zugrundeliegenden Fall erhielt die AN weniger als 8,50 EUR brutto die Stunde. Im Arbeitsvertrag war jedoch geregelt, dass alle AN zweimal jährlich eine Sonderzahlung i.H. eines halben Monatslohns erhalten, welche monatlich ausgezahlt wurde. Weiterhin erhielt die AN Überstunden-, Sonn- und Feiertags- sowie Nachtzuschläge. Berechnungsgrundlage hierfür war jedoch nicht der gesetzliche Mindestlohn sondern der tatsächlich vergütete Stundenlohn. Dies monierte die AN. Lediglich im Fall der Nachtarbeitszuschläge gab ihr das LAG Recht, da hier das Gesetz, nämlich § 6 Nr. 5 Arbeitszeitgesetz, an das jeweils „zustehende Bruttoarbeitsentgelt“ und damit an den gesetzlichen Mindestlohn anknüpft. Was die Sonderzahlungen betrifft, so handelt es sich um Arbeitsentgelt für die von der AN erbrachte Leistung. Eine Anrechnung auf den Mindestlohn ist demnach zulässig. Unter Berücksichtigung der Sonderzahlungen konnte im vorliegenden Fall damit der Mindestlohn erreicht werden. Was die Mehrarbeit-, Sonntags- und Feiertagszuschläge betrifft, so durften die Vertragsparteien mangels gesetzlicher Regelung an eine „vertragliche Vergütung“ als Berechnungsgrundlage anknüpfen. Achtung: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum BAG eingelegt.

Offene Fragen zum Vorsteuerabzug
08.02.2016

In der Praxis bestehen Unsicherheiten zur Rechnungsanschrift des Leistungsempfängers. Ausschlaggebend ist ein Urteil des BFH aus 2015, nach dem der Vorsteuerabzug nur dann möglich ist, wenn die Anschrift in der Rechnung den Ort der aktiven wirtschaftlichen Betätigung des Leistungsempfängers enthält. Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt veröffentlicht und wird deshalb von der Finanzverwaltung angewendet. Das bedeutet, dass z.B. bei einer GmbH nur dann die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz bei Rechnungsstellung und auch bei Ausführen der Leistung tatsächlich bestanden hat. In Zusammenhang mit der Regelung im Umsatzsteueranwendungserlass sind aber nun unterschiedliche Aussagen zu finden. Dort wird z.B. darauf hingewiesen, dass ein Briefkastensitz mit postalischer Erreichbarkeit ausreichend sei.

BAG-Urteil zum Nachtarbeitszuschlag
08.02.2016

Das BAG hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, in welcher Höhe ein Arbeitnehmer zu vergüten ist, wenn er zur Nachtzeit arbeitet und diese Frage weder arbeits- noch tarifvertraglich geregelt wurde. Im zugrundeliegenden Fall begehrte der Kläger für die von ihm zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr transportierten Pakete die Zahlung eines Nachzuschlages i.H.v. 30% auf seinen Bruttostundenlohn. Der beklagte Arbeitgeber war jedoch nur zur Zahlung von anfänglich 11% und später 20% bereit. Das BAG gab dem Kläger zumindest i.H.v. 25% Recht. Grundsätzlich haben Nachtarbeitnehmer, die zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr tätig werden, Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag bzw. auf eine angemessenen Anzahl bezahlter freier Tage, § 6 Abs. 5 ArbZG. Eine Kürzung käme allenfalls dann in Betracht, wenn trotz Nachtschicht eine nur spürbar geringere Arbeitsbelastung besteht. So zum Beispiel in Fällen des Bereitschaftsdienstes. Dies war jedoch vorliegend nicht der Fall.

EuGH: Sozialversicherungsbeiträge aus dem EU-Ausland
04.02.2016

Nach dem Beschluss des BFH wurde nun die Frage dem europäischen Gerichtshof vorgelegt: Ist es zulässig, dass im EU-Land verausgabte Sozialversicherungsbeiträge in der deutschen Steuer nicht dem Abzug zugelassen werden? Derzeit wird mit der Begründung, dass derartige Ausgaben in Verbindung mit steuerfreien Einnahmen stehen (z.B. Aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens), obwohl die steuerfreien Einkünfte im Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden, der Abzug verweigert. Ob das gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt, muss der EuGH nun entscheiden.

Umsatzsteuer: Verzicht auf Steuerbefreiung
02.02.2016

Die Lieferung eines Grundstücks ist umsatzsteuerfrei gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die Steuerfreiheit jedoch verzichtet werden. Beim Verkauf eines Grundstücks muss der Verzicht im notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden. Der BFH hat nun über die Frage entschieden, wie lange der Verzicht möglich ist. Mit seinem Urteil vom 21.10.2015 wird bestimmt, dass der Verzicht ausschließlich im zugrundeliegenden notariellen Kaufvertrag erklärt werden kann. Ein späterer Verzicht ist unwirksam, selbst wenn dieser notariell beurkundet wird.


Januar 2016

Minijobzentrale: Hinweise zur Zahlung
28.01.2016

Die Minijobzentrale weist darauf hin, dass zum 01.02.2016 die Übergangsfrist für die Nochnichtanwendung des SEPA-Verfahrens abgelaufen ist. Es werden keine Überweisungen mit den nationalen Vorgaben "Kontonummer" und "Bankleitzahl" mehr akzeptiert. Die Angabe der IBAN ist aber ausreichend. Die Angabe BIC ist bei Inlandsüberweisungen nicht erforderlich.

Umsatzersatz bei Taxen
26.01.2016

Soweit der Taxiunternehmer in einem Umkreis von 50 km die Beförderung des Fahrgastes durchführt, liegen Umsätze vor, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Im Urteilsfall ließ der Taxiunternehmer die betreffenden Fahrten durch einen Subunternehmer (Mietwagenunternehmen) erledigen, das die Berechtigung für den ermäßigten Steuersatz nicht erfüllte. In einer USt-Sonderprüfung wurde die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von der Finanzbehörde verweigert. Im BFH-Urteil bekam der Taxifahrer jedoch recht, da die Beförderung immer in seinem Namen und für seine Rechnung erfolgte. Die Ausführung der Leistung durch einen nicht begünstigten Unternehmer ist damit nicht schädlich.

ELStAM-jetzt ohne Hotline?
21.01.2016

Bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wurden die Arbeitgeber durch eine ELStAM-Hotline bei Fragen unterstützt. Die bundesweit kostenlose Hotline wurde zum 01.01.2016 eingestellt, da sich das Verfahren zwischenzeitlich etabliert habe. Für die Beantwortung allgemeiner Fragen stehen nun die zuständigen Finanzämter zur Verfügung. Auch zentrale Ansprechpartner wurden in einer Liste der zusätzlich erreichbaren Ansprechpartner bekannt gegeben. Das BMF hat die Ansprechpartner in den einzelnen Ländern unter Angabe der Rufnummer und Erreichbarkeit auf ihrer Homepage bekannt gegeben. Bei Fragen rund um Elster werden Arbeitgeber weiterhin durch das Elster-Callcenter unterstützt.

Mehrwertsteuer: unbenutzte Flugscheine
19.01.2016

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer an die Leistung geknüpft. Der EuGH hatte die Frage zu entscheiden, ob gekaufte Flugscheine der Umsatzsteuer unterliegen, die letztendlich nicht abgeflogen wurden. In diesem Fall wurde die mehrwertsteuerliche Erfassung bejaht, auch wenn keine Erstattung erfolgt. Der Fluggast hat das Recht auf Beförderung erworben. Unabhängig davon, ob er von diesem Recht Gebrauch macht, wurde mit der Zurverfügungstellung des Rechts bereits eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht. Im vom EuGH am 23.12.2015 erschienenen Urteilsfall ging es um mehrwertsteuerpflichtige Inlandsflüge in den Niederlanden.

Gleichstellungspolitische Maßnahmen
14.01.2016

In einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6995) geht es um gleichstellungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung im Einkommensteuer- und Lohnsteuerverfahren. Unter anderem wird nach den Auswirkungen des Faktorverfahrens in der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV gefragt. Weiterhin wurde durch die Abgeordneten nachgefragt, ob die Lohnsteuerkombination III/V gestrichen werden soll. Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.12.2015

Was ändert sich 2016?
12.01.2016

Zunächst gibt es in bestimmten Branchen neue gesetzlich festgelegte Mindestlöhne, wie z. B. im Bereich der Aus- und Weiterbildung oder Dachdecker. Die Hartz IV Sätze steigen und es gibt mehr Wohngeld. Beim Kurzarbeitergeld gibt es Vereinfachungen und beim Arbeitslosengeld tritt eine Sonderregelung in Kraft. Die Frauenquote in Unternehmen wird auf 30 % festgelegt. Der Rentenbeitragssatz bleibt unverändert bei 18,7 %, der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung beträgt 84,15 EUR monatlich. Das Renteneintrittsalter verlagert sich um fünf Monate und es gibt neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die Künstlersozialabgabe bleibt unverändert bei 5,2 %. Mehr Informationen und auch weitere Neuregelungen sind in einer Pressemitteilung der Bundesregierung veröffentlicht worden.

Minijobzentrale: Neues ab 2016
07.01.2016

Die Minijobzentrale informiert über wichtige Änderungen zum Januar 2016. Eine neue UV-Jahresmeldung ist zu beachten, der elektronische Lohnnachweis wird eingeführt und für Einmalzahlungen eine separate Meldung! Auch das Verfahren auf Erstattung nach dem Aufwandsausgleichsverfahren hat sich geändert. Die Insolvenzgeldumlage wird auf 0,12 % gesenkt. Es erfolgt eine automatische Umrechnung von Dauerbeitragsnachweisen. Die übrigen Beitrags- und Umlagesätze bleiben gleich.






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